Gewerberecht
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Finanzanlagenvermittler
Als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater dürfen Sie prinzipiell nur tätig werden, wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis Ihrer IHK besitzen und im Vermittlerregister eingetragen sind. Im Rahmen Ihres Antrags müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und ausreichende Sachkunde nachweisen.
Interessieren Sie sich für die Sachkundeprüfung zum „Geprüfte/-n Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“? Diese führt die IHK Düsseldorf für uns durch. Nähere Informationen wie Termine usw. finden Sie auf der Homepage der IHK Düsseldorf (Link s. rechts).
Antrag und Unterlagen
Im Download-Bereich finden Sie die Checkliste zum Antragsverfahren sowie alle Formulare zur Beantragung Ihrer Erlaubnis/Registrierung für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) oder Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) und für nachträgliche Änderungen.
- Als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender, als eingetragener Kaufmann oder als Gesellschafter einer OHG nutzen Sie bitte das Formular für natürliche Personen.
- Als GmbH oder AG nutzen Sie bitte das Formular für juristische Personen (bei mehreren Geschäftsführern nutzen Sie bitte das "Beiblatt").
- Wenn Sie Angestellte im erlaubnispflichtigen Aufgabenbereich beschäftigten, nutzen Sie bitte das Formular für die Registrierung von Angestellten.
Bei Änderung Ihrer Daten nach Erlaubniserteilung nutzen Sie bitte das Formular zur Mitteilung über Änderungen der Registerdaten.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch (0203 2821-298), oder per E-Mail (kernig@niederrhein.ihk.de), an Frau Marion Kernig wenden.