Gewerberecht

Gewerbeuntersagung

Unternehmensinhaber und -leiter müssen zahlreiche öffentlich-rechtliche Pflichten beachten. Schnell kann es hier zu Verstößen kommen. Bei Zweifeln an der gewerblichen Zuverlässigkeit leitet das zuständige Ordnungsamt dann ein Gewerbeuntersagungsverfahren ein.
Die Betroffenen sind hierbei nicht auf sich allein gestellt. Gemeinsam mit ihrer IHK können sie gegen die drohende Untersagung vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt sowie dem TV-Beitrag.