Bewachungsgewerbe

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Änderungen im Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO) ab 01.12.2016

Mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften wird § 34a der Gewerbeordnung ergänzt. Bewachungsunternehmer müssen künftig einen Sachkundenachweis an Stelle des bisherigen 80stündigen Unterrichtungsnachweises erbringen. Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird, muss ebenfalls einen Sachkundenachweis erbringen. Die Zuverlässigkeitsprüfung des Unternehmers und des Wachpersonals muss alle drei Jahre wiederholt werden.
Für die Teilnahme an einer Unterrichtung ist es erforderlich, dass die zu unterrichtende Person über die zum Verständnis unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügt. Das sprachliche Verstehen ist Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. Mit der Ergänzung wird klargestellt, dass für die Unterrichtung mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Kompetenzniveau der selbständigen Sprachverwendung (Kompetenzniveau B1) unverzichtbar und erforderlich sind.
B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen):
  • Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht.
  • Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet.
  • Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern.
  • Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Weiterhin ist künftig das Wissen um die Situation von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten sowie die Aneignung von Handlungskompetenz in Bezug auf den Umgang mit und den Schutz dieser Gruppen daher Bestandteil der Unterrichtung sowie der Sachkundeprüfung.
Das Sachgebiet „Umgang mit Menschen“ wird um die nachstehenden Punkte ergänzt.
  • Interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung der Diversität
  • Handlungskompetenz sowohl im Umgang mit als auch zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten (wie beispielsweise allein reisende Frauen, Homosexuelle, transgeschlechtliche Personen, Menschen mit Behinderung, Opfer schwerer Gewalt

Allgemeine Informationen

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Hier werden die Sachgebiete „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz", „Bürgerliches Gesetzbuch", „Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen", „Unfallverhütungsverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23)", „Umgang mit Menschen insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen", "interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt" sowie „Grundzüge der Sicherheitstechnik" geprüft.
Mit der Prüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die geprüften Personen über die für die Ausübung ihrer Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung notwendigen Kenntnisse verfügen. Mit dem Bestehen der Sachkundeprüfung und den erworbenen Kenntnissen sollte ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Wachaufgaben möglich sein.
Die Sachkundeprüfung ist vorgeschrieben für Bewachungsunternehmer an Stelle des bisherigen 80stündigen Unterrichtungsnachweises, Bewachungspersonal, das bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen in leitender Funktion eingesetzt wird sowie Personen, die ihre Tätigkeit bei Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (sog. Citystreifen, etc), Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive), Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher) ausüben.
Bundeseinheitliche Termine: An jedem 3. Donnerstag im Monat, außer es ist ein Feiertag.

Onlineanmeldung mit freien Terminen 2024

Für 2024 gibt es keine freien Prüfungstermine mehr.
Anmeldeschluss: 3 Wochen vor Prüfungstermin
Teilnehmer: Mindestens 8 Personen
Prüfungsort: IHK Lahn-Dill, Geschäftsstelle Wetzlar, Friedenstraße 2, 35578 Wetzlar
Prüfungsgebühr: 170,00 EUR
mündlicher Teil / Prüfungsgebühr mündliche Wiederholung : 50,00 EUR
Prüfen Sie Ihr Wissen mit Aufgaben, die das Niveau und den Aufbau der Prüfungsaufgaben wiedergeben (72 Aufgaben).
Zu den Aufgaben gelangt man über die Seite der DIHK Bildungs GmbH.
Hier geht es direkt zu der Testprüfung
Viel Erfolg und Spaß beim Testen!