Bewachungsgewerbe

Fälschungssichere Bescheinigungen

Am 1. Dezember 2016 ist der Gesetzesentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (§ 34a GewO). Demnach ist seit 2019 ein zentrales Bewacherregister bereitgestellt worden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dabei registerführende Behörde.
Das Register soll einerseits die zuständigen Behörden bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und deren Personal unterstützen. Andererseits soll das Register auch Informationen zu ausgegebenen IHK-Bescheinigungen über Sachkundeprüfungen und Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe enthalten. Damit soll Fälschungen dieser Bescheinigungen vorgebeugt und entgegengewirkt werden. Hierfür müssen die IHKs die Daten aus den Bescheinigungen über den DIHK als gemeinsame Stelle elektronisch zum Abruf bereitstellen.
Achtung: Seit dem 1. Januar 2019 enthalten die Bescheinigungen der IHK einen sogenannten Validierungscode. Dieser wird links unter der Unterschrift aufgedruckt und ist auch im Bewacherregister hinterlegt. Bescheinigungen nach § 34 a Gewerbeordnung, die ab dem 1. Januar 2019 von der IHK Lahn-Dill ausgestellt werden, sind daher nur noch mit einem aufgedruckten Validierungscode und Siegel gültig.
Das am 1. März 2008 eingeführte Hologramm-Etikett ist dafür ab dem 1. Januar 2020 weggefallen.