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Nr. 74085
§ 34 a Gewerbeordnung

Bewachungsgewerbe

Das private Sicherheitsgewerbe hat sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ein erster Schritt, um in diesem Arbeitsumfeld tätig zu werden, ist der Nachweis der Unterrichtung nach $ 34 GewO und/oder der erfolgreiche Abschluss der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.