Zollbestimmungen im Reiseverkehr der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Wertfreigrenze neu CHF 150 anstatt CHF 300. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Waren, die Sie für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind zollfrei. Ausgenommen davon sind so genannte sensible Waren, für die aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge Zoll zu bezahlen ist (siehe nachstehende Tabelle).