Länderschwerpunkt Schweiz
Zollanmeldungen Schweiz
e-dec web: kostenlose Internetanwendung für Zollanmeldungen
Für Unternehmen, die nur gelegentlich Waren ein- oder ausführen, stellt die Zollverwaltung die kostenlose Web-Applikation e-dec web für die elektronische Zollanmeldung bereit. Für die Nutzung von e-dec web ist keine Zertifizierung oder Registrierung erforderlich.
Die Zollanmeldung kann bis zu 30 Tagen vor dem eigentlichen Grenzübertritt erfasst und an den Zoll übermittelt werden. Die Daten bleiben nach der erfolgreichen Übermittlung 30 Tage im System erhalten. Danach verfallen die Daten definitiv und können nicht mehr vom Grenzzoll aufgerufen werden. An den Grenzübergängen stehen PCs bereit, um die entsprechende Internetzollanmeldung vorzunehmen.
Den Zugang zu e-dec web erhalten Sie unter
https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec (der Link öffnet sich unter Mozilla Firefox, nicht im Internetexplorer).
https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec (der Link öffnet sich unter Mozilla Firefox, nicht im Internetexplorer).
Beachten Sie bitte, wie die Umwandlung von 11.010 auf e-dec web (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) funktioniert.
Ein Beispiel einer Internetzollanmeldung e-dec web finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 553 KB).
Schweiz: Elektronischer Zoltarif - Tares
Der "Elektronische Zolltarif - Tares" der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV kann unter "Externe Links" links neben diesem Text aufgerufen werden. Der elektronische Zolltarif wird im Gegensatz zum gedruckten Zolltarif für externe Kunden im Internet gratis angeboten.
Tares beinhaltet neben dem Gebrauchstarif auch die Erläuterungen zum Zolltarif (D.6) sowie Entscheide über Warentarifierungen (D.4). Zudem stehen dem Benutzer Suchfunktionen wie die Volltextsuche über alle Tarif-, Zollbegünstigungs- und Schlüsseltexte zur Verfügung. Über Links stehen Informationen über Zirkulare, Zollkontingente und Wechselkurse zur Verfügung.
Schweizer Zoll
Die eidgenössische Zollverwaltung informiert auf ihren Internet-Seiten über den Aktiven Veredelungsverkehr bis zu den Abfertigungszeiten der Zollämter. Hinterlegt sind zahlreiche Merkblätter für Firmen und Private. Auch Formulare für den Handelsverkehr können online bestellt werden: http://www.ezv.admin.ch
Der schweizerische Gebrauchstarif ist nur noch elektronisch verfügbar und im Internet in vier Sprachen zu finden unter: https://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do?l=de
Auskunftszentrale für allgemeine Zollfragen
Allgemeine Fragen zu Reiseverkehr, Fahrzeugen, Umzug und Handelswaren bei der Zentrale für allgemeine Zollfragen.
Die Zentrale ist von Montag bis Freitag, von 8 bis 11.30 und von 13.30 bis 17 Uhr, per Telefon unter der Nummer 0041 (0)58 467 15 15 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Fragesteller via Webseite ein Kontaktformular an die Auskunftszentrale schicken. Mit der Auskunftszentrale können die Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen noch besser bedient werden. Gleichzeitig ermöglicht die Zentralisierung der EZV diesen Service personell noch effizienter zu erbringen.