Länderschwerpunkt Schweiz

Zollbestimmungen im Reiseverkehr der Schweiz

Ab 2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert pro Person höher, muss auf den eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Gemäß den Bestimmungen müssen Reisende, die Waren in die Schweiz einführen wollen, müssen am Zoll zwei grundsätzliche Fragen beantworten:
1. Übersteigt der Gesamtwert der Waren die Wertfreigrenze von 150 Franken?
2. Werden die definierten Freimengen überschritten?
Werden beide Fragen mit „Nein“ beantwortet, sind keine Abgaben zu bezahlen. Sonst werden, je nachdem, Mehrwertsteuer- und/oder Zollabgaben fällig.
Wertfreigrenze bei der Mehrwertsteuer
Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind. Maßgebend ist dabei der Wert aller mitgeführten Waren. Für die Gewährung der Wertfreigrenze werden grundsätzlich alle mitgeführten Waren berücksichtigt, – auch zollfreie Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug.

Das Wichtigste zur Wertfreigrenze zusammengefasst:

  • Die Wertfreigrenze kann pro Person und pro Tag nur einmal in Anspruch genommen werden. Sie gilt auch für Kinder.
  • Waren, die nicht für Ihren privaten Gebrauch oder nicht zum Verschenken bestimmt sind, sind MWST-pflichtig. Die Wertfreigrenze wird nicht gewährt.
  • Massgebend ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist.
  • Preis- oder Wertangaben in ausländischer Währung werden in Schweizerfranken umgerechnet. Hier finden Sie die Wechselkurse.
  • Übersteigt der Gesamtwert 150 Franken, so müssen Sie für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Mehrwertsteuer bezahlen.
  • Einzelne Gegenstände im Wert von über 150 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von der Anzahl Personen.
  • Bei der Zollveranlagung an einem Grenzübergang erleichtert das Vorweisen einer Quittung oder eines anderen Wertnachweises (z. B. bei Internetkäufen) die Veranlagung.
  • Für Waren, die Sie im Ausland bestellen (z.B. im Internet) und die Ihnen per Post oder Kurierdienst zugestellt werden, gelten andere Bestimmungen. Mehr Informationen zum Interneteinkauf
  • Bestimmte Waren sind zur Einfuhr verboten oder unterliegen gewissen Beschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte artengeschützte Pflanzen, Tiere und Waren sowie Fälschungen, Waffen, Feuerwerk, Medikamente, Bargeld usw. Mehr
Freimengen bei zollpflichtigen Waren
Waren, die Sie für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind zollfrei. Ausgenommen davon sind so genannte sensible Waren, für die aus agrar- oder gesundheitspolitischen Gründen ab einer gewissen Menge Zoll zu bezahlen ist (siehe nachstehende Tabelle). Die Freimengen gelten pro Person und pro Tag.
Waren
Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag
Zollabgaben für Mehrmenge in CHF
Fleisch und Fleischwaren, mit Ausnahme von Wild
1 kg
bis 10 kg: 17.- je kg
> 10kg: 23.- je kg
Butter und Rahm
1 l/kg
16.- je kg/l
Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken
5 l/kg
2.- je kg/l
Alkoholische Getränke:
- mit einem Alkoholgehalt bis 18 % Vol. 5 l und 2.- je l
- mit einem Alkoholgehalt über 18 % Vol.
1 l
(nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind)

15.- je l
Tabakfabrikate:
- Zigaretten/Zigarren
- andere Tabakfabrikate
-nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten
-elektronische Einwegzigaretten
- eine anteilmäßige Auswahl dieser Erzeugnisse

250 Stück oder
250 Gramm oder
250ml oder
25 Stücker oder
(nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind)

0.25 je Stück
0.10 je g
0.25 je ml
2.50 je Stück

Bitte beachten Sie zudem, dass für gewisse Tierprodukte sowie für bestimmte pflanzliche Erzeugnisse zusätzliche Beschränkungen bestehen.

Quelle und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung unter dem folgenden Link.