Außergerichtliche Streitbeilegung

Schiedsgerichtsordnung der IHK Köln

Die IHK Köln hat eine eigene Schiedsgerichtsordnung. Die Verfahren werden nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) geführt.

Schiedsgericht als Alternative zu staatlichen Gerichten

Juristische Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten sind zwar die Ausnahme. Doch manchmal lässt sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden, der Gang zu Gericht wird unumgänglich. Es muss allerdings nicht zwingend ein staatliches Gericht sein.
Es gibt auch die Möglichkeit eines nicht öffentlichen Schiedsgerichtsverfahrens, bei dem beide Parteien die Richter bzw. Richterinnen selbst benennen können
Weitere Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit finden Sie in unseren Artikeln Schiedsgericht – Alternative zum staatlichen Gericht und Internationale Schiedsgerichte.

Schiedsgerichtsordnung der IHK Köln

Die Industrie- und Handelskammer zu Köln ist Mitglied der Schiedsgerichtsorganisation „Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS)“, einem Zusammenschluss von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaftlern und Praktikern der Schiedsgerichtsbarkeit. Die DIS stellt ein eigenes Schiedsgericht bzw. Verfahrensregeln zur Verfügung.
Da die DIS eine praxisgerechte Schiedsgerichtsordnung ausgearbeitet hat, die allen Wirtschaftszweigen überregional und branchenübergreifend zur Verfügung steht, beschränkt sich die Schiedsgerichtsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 19 KB) der IHK Köln auf einige ergänzende Regelungen und eine Bezugnahme auf die DIS-Regeln. 
Die DIS handelt nach ihrer Datenschutzrichtlinie für Schiedsgerichtsverfahren.
Durch die eigene Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Köln sollen die Fälle aufgefangen werden, in denen Parteien eines Rechtsstreites in ihren Verträgen auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Köln Bezug genommen haben. Solche Vereinbarungen gingen ohne diese Regelung ins Leere, so dass die Parteien im ungünstigsten Fall auf den Weg zu staatlichen Gerichten verwiesen würden.

Auskünfte zum Schiedsgerichtswesen

Die IHK Köln informiert ihre Mitglieder über die verschiedenen Schiedsgerichtsinstitutionen im In- und Ausland und über die Möglichkeit, ein individuell vereinbartes Schiedsgericht zu nutzen (ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit).

Benennung von Schiedsrichtern / Schiedsrichterinnen

Sofern eine Schiedsvereinbarung nicht auf die Schiedsordnung der IHK Köln verweist, jedoch eine Benennung des Schiedsrichters / der Schiedsrichterin durch die IHK Köln vorsieht, bieten wir dies ebenfalls an - vorausgesetzt, es ist mindestens ein Mitglied der IHK Köln beteiligt. In solchen Fällen benötigen wir eine Kopie der Schiedsvereinbarung, die Kontaktdaten aller Parteien und eine kurze Sachverhaltsschilderung (was ist der Kern der Streitigkeit?).
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit einer Benennung.