Internetrecht

Internet-Seiten von Unternehmen: Angaben im Impressum überprüfen!

Auf vielen Internetseiten steht im Impressum „Angaben nach § 5 TMG“.
Damit wird auf das Telemediengesetz verwiesen, das bislang die Impressumsangaben („Anbieterkennzeichnung“) regelte. Nach Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) stehen diese Regelungen jetzt in § 5 DDG.
Überprüfen Sie Ihr Impressum, damit dort keine veralteten Angaben stehen.
Die Nennung des Paragrafen ist nicht erforderlich, so dass sie „TMG“ nicht durch „DDG“ ersetzen müssen, sondern auch einfach komplett streichen können.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Impressum.