Recht

Cookie Banner: „Akzeptieren oder „Ablehnen“ müssen gleichwertig gestaltet sein

Viele Cookie-Banner sind so gestaltet, dass das „Akzeptieren“ von Cookies mit einem Klick der Nutzer möglich ist, das „Ablehnen“ aber nicht. Das Oberlandesgericht Köln hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben.
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat entschieden, dass bei der Gestaltung eines Cookie-Banners die Schaltflächen für die Zustimmung und die Ablehnung in gleichwertiger Weise ausgestaltet sein müssen (Urteil v. 19.01.2024, Az. 6 U 80/23). In dem Verfahren ging es um einen Online-Wetterdienst. Auf einer ersten Ebene konnte man zwar die Cookies akzeptieren, nicht jedoch die Ablehnung erklären. Dies war erst auf einer zweiten Ebene, nach dem Anklicken eines Links zu „Weiteren Einstellungen“ möglich. Dort wurde dem Nutzer die Auswahl zwischen „Alles Akzeptieren“ oder „Speichern“ (von ausgewählten Einstellungen) angeboten.
Nach der Entscheidung des OLG Köln war die Einwilligung zu den Cookies nicht freiwillig und nicht hinreichend transparent. Die gewählte Gestaltung habe dazu geführt, dass Besucher der Seite von der Ablehnung abgehalten worden seien, weil diese Möglichkeit erst auf der zweiten Ebene eröffnet wurde. Erschwerend kam hinzu, dass auf der zweiten Ebene zwar eine Auswahl möglich, aber nicht transparent dargestellt war. Die Auswahl „Alles Akzeptieren“ oder „Speichern“ (von ausgewählten Einstellungen) habe keine echte Wahlmöglichkeit dargestellt, da die Beschriftung der Buttons nicht die jeweilige Funktion hinreichend erklärt habe.
Das Gericht hielt es außerdem für unzulässig, oben rechts auf der ersten Ebene der Cookie-Einwilligung eine Schaltfläche mit der Beschriftung “Akzeptieren & Schließen X” einzubinden. Das „X“ stehe üblicherweise für das Schließen eines Fensters und nicht für eine Einwilligung, so dass eine Einwilligung über das „X“-Symbol weder unmissverständlich oder eindeutig bestätigend noch freiwillig i. S. v.  § 25 Abs. 1 TTDSG, Art 4 Nr. 11 DS-GVO sei. 
Praxistip: Unternehmen sind rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie das Cookie-Banner mit entsprechenden Erläuterungen und gleichwertigen Schaltflächen für „Akzeptieren“, „Ablehnen“ und „Cookie-Einstellungen“ gestalten.