Steuern

Globale Mindesteuer zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten

Nach dem Gesetzesbeschluss durch den Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz zugestimmt. Die Regelungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Nach der EU-Richtlinie, welche durch das beschlossene Gesetz umgesetzt wird, gilt die Mindestbesteuerung für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen, welche einen Umsatz von über 750 Mio. Euro erwirtschaften. Künftig werden weltweit erzielte Unternehmensgewinne mit mindestens 15 Prozent versteuert. Dies geschieht vollkommen unabhängig davon, wo sie entstehen. Der Praxis, Gewinne in Tochterunternehmen mit Sitz in Steueroasen zu verschieben, soll dadurch entgegengewirkt werden.
Gehört zu einem Unternehmen eine Tochtergesellschaft, welche in einer Steueroase ansässig ist und lediglich 5 Prozent Steuern zahlt, kommen die neuen Regeln zum Einsatz und derjenige Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält bei einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent das Recht, die Gewinne aus der Steueroase mit 10 Prozent nachzuversteuern.
Die Bestimmungen des Mindeststeuergesetzes finden grundsätzlich auf alle Geschäftsjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Neue Verteilung der Steuern

Neben der Höhe der Steuern zielt die Reform auch auf Erneuerungen über den Ort der Besteuerung ab. Diese Säule der Reform umfasst laut Bundesregierung ein neues System der Zuweisung von Besteuerungsrechten an die Steuerhoheitsgebiete, in denen die jeweiligen Konzerne ihre Gewinne erzielen. Derzeitig wird ein neues Konzept dafür auf Ebene der OECD ausgearbeitet.

FAQs auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF)

Auf seiner Internetseite hat das BMF einen Katalog an FAQs veröffentlicht, der eine Reihe von Fragen beantwortet und wesentliche Inhalte des sehr komplexen Gesetzes strukturiert aufarbeitet.
Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere IHK-Steuerexperten jederzeit zur Verfügung.