Zoll

Schweiz verzichtet auf Einfuhrzölle für Industrieprodukte

Seit dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr erhoben.
Neben der Abschaffung der Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte wird es auch eine Zolltarifanpassung geben. Ziel ist es, den komplexen Zolltarif zu vereinfachen und zu verschlanken (9114 Tarifpositionen werden dabei auf 7511 reduziert). Auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden Sie die Excel-Tabelle „Vereinfachung des Zolltarifs 1.1.2024", welche die vorgesehenen Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs enthält.
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt der Zollabfertigung in der Schweiz natürlich erhalten. Weiterhin sind Zollanmeldungen für die Ausfuhr aus der EU und für die Einfuhr in die Schweiz notwendig.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Aufgrund der Zollunion mit Liechtenstein gelten die Aufhebung der Zölle und die Vereinfachung der Tarifstruktur auch dort. Nähere Informationen dazu enthält die Botschaft zur Änderung des Zolltarifgesetzes Nr. 7.3.