International

Exportkontrolle – Aktualisierung Dual-Use-Verordnung

Die EU-Kommission hat die Aktualisierung des Anhang I der Dual-Use-Verordnung angekündigt.
Mit der Delegierten Verordnung vom 5. September 2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Voraussichtlich tritt diese Delegierte Verordnung ab November 2024 in Kraft. Die Vorab-Fassungen ist im Register der Kommissionsdokumente verlinkt.
Den Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.