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Ausgleichszölle auf Fahrräder und Fahrradteile – Auslaufüberprüfung eingeleitet

Zum 30. August 2024 sind die bestehenden Antisubventionsmaßnahmen, die für Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern in die EU gelten, ausgelaufen.
Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen ging im Mai 2024 ein Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung vom Verband der europäischen Fahrradhersteller - EBMA bei der Europäischen Kommission ein.
Die Europäische Kommission teilte daher mit Bekanntmachung C/2024/5292 (Amtsblatt C vom 29. August 2024) die Einleitung einer Auslaufüberprüfung mit.
Interessierte Parteien, die zum Antrag oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union tun.
Details sind in der o.g. Bekanntmachung zu finden.
Kontakt:
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Brüssel
BELGIEN
Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie Information über den Status laufender Untersuchung.