Import
Einfuhr: Präferenzursprung in Israel
Die EU-Kommission führte in 2023 eine TARIC-Bedingung (Codierung) für die Präferenzmaßnahmen für Israel ein.
So gilt für importierende Unternehmen mit der ATLAS-Info 0450/23, dass eine Präferenzbehandlung für Waren mit präferenziellem Ursprung in Israel seit dem 16. Mai 2023 nur noch möglich ist, wenn in der Zollanmeldung zusätzlich zu den präferenzbegründenden Unterlagen die Codierung Y864 angemeldet wird:
- Y864: Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Importierende Unternehmen, die Waren aus Israel präferenzbegünstigt einführen möchten, sollten darauf achten, dass in den vorliegenden Präferenznachweisen - der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED bzw. Ursprungserklärung – der Herstellungsort eingetragen ist und die o.g. Codierung in der Einfuhranmeldung mit angegeben wird.
Mögliche Fallkonstellationen bei der Angabe der Herstellungsorte in den Präferenznachweisen erläutert die Zollverwaltung in ihrem Merkblatt Präferenznachweise aus Israel (Stand 22.07.2024).
Eine Liste der nicht präferenzbegünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen kann auf der Website der EU-Kommission abgerufen werden.