Import
Checkliste Import
Wer Waren aus einem Drittland nach Deutschland bzw. in die EU einführt, muss einige Vorbereitungen treffen. Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Thema „Import von Waren aus Ländern außerhalb der EU-Mitgliedstaaten", sog. Drittländern haben, empfehlen wir Ihnen zum Einstieg unseren Artikel Import – Überblick zum Einstieg. Dort finden Sie Hinweise, die Ihnen erste Informationen zum Ablauf eines Importgeschäftes geben.
Ergänzend dazu unterstützt diese Basis-Checkliste Unternehmen bei der Vorbereitung und Abwicklung Ihres Importgeschäfts.
- Unternehmensgründung bzw. Gewerbeanmeldung
- Suche nach Geschäftskontakten z. B. über
a. Datenbanken
b. Vermittlung der Auslandshandelskammern (AHKs)
c. Messen etc. - Beantragung einer EORI-Nummer (Zollnummer) bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden
- Einreihung der zu importierenden Waren in den Zolltarif
a. Exporteur fragen bzw. Recherche im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
b. unverbindliche telefonische Zolltarifauskunft durch die Zollverwaltung
c. verbindliche schriftliche Zolltarifauskunft durch die Zollverwaltung - Ermittlung der voraussichtlichen Zollabgaben (über EZT-Online oder Access2Markets)
a. Zollsatz
b. Einfuhrumsatzsteuer, ggfs. Verbrauchssteuer
c. ggfs. Zollpräferenzen
d. ggfs. Verbote und Beschränkungen - Unterlagen/Dokumente
a. Frachtpapiere
b. Handelsrechnung
c. ggfs. Präferenzpapier (mit ausländischem Unternehmen absprechen, ob Präferenzpapier ausgestellt werden kann)
d. ggfs. weitere Dokumente gemäß elektronischem Zolltarif (z.B. Ursprungszeugnisse, Überwachungsdokument, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrlizenz, Einfuhrkontrollmeldung etc.) - Transport/Lieferbedingungen
a. Wer wird mit dem Transport beauftragt? Spedition, Kurier oder Airline?
b. Wie kann/muss die Ware transportiert werden?
c. Lieferbedingungen gemäß Incoterms® mit ausländischem Unternehmen vereinbaren - Einfuhranmeldung und Verzollung
a. Wo soll die Verzollung stattfinden?
→ Grenzzollamt, → Binnenzollamt, → eigener Betrieb (nur “Zugelassener Empfänger”)
b. Wer ist für die Einfuhrabwicklung zuständig?
→ Vertreter (Spedition, Zollagentur etc.)
→ “selber“, d.h. Mitarbeitende des eigenen Unternehmens
c. Wie soll/muss die Einfuhranmeldung erfolgen?
→ Internetzollanmeldung
→ elektronisch mittels ATLAS - Ablauf Zollabfertigung
a. Gestellung der Waren bei Grenzzollamt und/oder Binnenzollamt
b. Einfuhranmeldung inkl. Unterlagen/Dokumente
c. Prüfung der Einfuhranmeldung, evtl. Beschau durch Zoll
d. Einfuhrabgabenbescheid
e. Bezahlung von Einfuhrabgaben oder Zahlungsaufschub (nur nach Bewilligung durch Zoll)
f. Überlassung der Waren
Es ist empfehlenswert, die Punkte drei bis sieben vor Vertragsabschluss zu klären bzw. mit dem ausländischen Unternehmen abzustimmen.
Literaturhinweis:
Praktische Arbeitshilfe bei der Abwicklung von Geschäften in der Europäischen Union und mit dem Ausland; Industrie- und Handelskammern in NRW
Hinweis: Diese Checkliste soll − als Service der IHK Köln − nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.