ATLAS

ATLAS-Teilnehmerinformationen

In Deutschland erfolgt die elektronische Zollanmeldung mittels des EDV-Systems ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem). Lediglich bei Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen, entscheidet das exportierende Unternehmen, ob es diese Sendung elektronisch anmeldet oder nicht.

Was ist ATLAS?

ATLAS ist die Abkürzung für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem". ATLAS ermöglicht die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

Ist die Nutzung von ATLAS verpflichtend?

Die Teilnahme an ATLAS ist vorbehaltlich der spezifischen Übergangsregelungen zum Unionszollkodex (UZK) verpflichtend, da gemäß Art. 6 Abs. 1 Unionzollkodex (UZK) der Austausch von Informationen, wie Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen, zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen muss.
Die Teilnahme an ATLAS setzt bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus. Die Nutzung einer zertifizierten Software bietet unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten an. Die Kosten sind von der Wahl der Variante, Anzahl der Lizenzen etc. abhängig. Eine Übersicht mit der angebotenen Teilnehmersoftware hat die Zollverwaltung zusammengestellt. Eine kostenlose Alternative ist die Nutzung der Internetzollanmeldungen.

Wichtige Informationen und Updates zu ATLAS

Mit der ATLAS-Teilnehmerinfo werden Informationen bezüglich Softwareänderungen und deren Auswirkung in fachlicher und gegebenenfalls betrieblicher Hinsicht bekannt gegeben. Daher sind sie in der Regel für alle Teilnehmenden relevant. Für aktuelle Verfahrensänderungen ist es empfehlenswert, diese Informationen zu abonnieren. Die Zollverwaltung bietet Newsletter zu verschiedenen Themen an – dabei können Sie unter anderem das Fachthema „ATLAS” auswählen.
Neben der „ATLAS-Teilnehmerinfo” bieten einige Merkblätter und weiterführende Informationen und Übersichten:

Verfahrensanweisung ATLAS

Die detaillierten Abläufe werden in der  Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS erläutert. Die Regelungen in der Verfahrensanweisung sind gemäß § 8a Zollverordnung für Teilnehmende, Beteiligte, Clearingcenter und Nutzende bindend. Die Verfahrensanweisung unterstützt die Anwendung der Zollvorschriften durch eine einheitliche Regelung der IT-gestützten Zollabfertigung bei den Zollstellen.