Länder und Märkte
Markteintritt USA
Rund um den Auf- und Ausbau von Geschäftsbeziehungen mit den USA haben wir Informationen, Links und Dokumente für Sie zusammengestellt.
Aktuelles
Aktuelle Wirtschaftsinformationen
Aktuelle Informationen über die Entwicklung der Wirtschaft und einzelner Branchen veröffentlicht Germany Trade & Invest (GTAI).
Deutsche Unternehmen in den USA
Einen guten Überblick über das Engagement deutscher Unternehmen in den USA gibt eine Information des Representative of German Industry and Trade (RGIT).
Die Deutsche Auslandshandelskammer veröffentlicht jedes Jahr die Ergebnisse der Geschäftsklimaumfrage “German American Business Outlook (GABO)” unter ihren Mitgliedsunternehmen.
Die Deutsche Auslandshandelskammer veröffentlicht jedes Jahr die Ergebnisse der Geschäftsklimaumfrage “German American Business Outlook (GABO)” unter ihren Mitgliedsunternehmen.
Die neuesten Reise- und Sicherheitshinweise für USA hat das Auswärtige Amt zusammengestellt.
Warenverkehr – Zollbestimmungen, Verträge, Steuern
Seit vielen Jahren sind die USA für zahlreiche Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Köln eines der wichtigsten Exportländer und bedeutender Investitionsstandort. Wir helfen Ihnen, Geschäftsbeziehungen in die USA zu initiieren und zu vertiefen. Einen ersten Überblick über den dabei geltenden Rechtsrahmen und aktuelle Entwicklungen im Warenverkehr erhalten Sie hier.
Die USA haben die Zölle auf chinesische Waren aus strategischen Branchen wie Clean-Tech-Güter, Elektrofahrzeuge, Halbleiter sowie Stahl und Aluminium angehoben.
Viele der Zollerhöhungen sind für das Jahr 2024 vorgesehen, einige treten jedoch erst 2025 oder 2026 in Kraft.
Viele der Zollerhöhungen sind für das Jahr 2024 vorgesehen, einige treten jedoch erst 2025 oder 2026 in Kraft.
Unternehmen werden von ihrem US-Geschäftskontakten oftmals aufgefordert, das Formular W-8BEN-(E) der US-Steuerbehörde auszufüllen. Wird das Formular nicht ausgefüllt, besteht die Gefahr, dass eine Quellensteuer einbehalten wird oder das Geschäft erst gar nicht zustande kommt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das EU-US Privacy Shield für unwirksam erklärt. Für die Wirtschaft hat diese Entscheidung weitreichende Auswirkungen.
Waren, die in die USA geliefert werden, müssen zollrechtlich angemeldet werden. Bei der Einfuhr von Waren in die USA sind eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen zu beachten. Die frühzeitige Information über zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wie in fast allen Industrieländern gilt auch in den USA, dass sowohl Hersteller, Importeure als auch Händler verpflichtet sind, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Neben der Tatsache, dass eine ordnungsgemäße Produktzulassung zwingende Voraussetzung vor Inverkehrbringen des Produkts sein kann, können Verstöße hier auch weitreichende Produkthaftungsansprüche nach sich ziehen.
Netzwerk
Hier finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen rund um die US-Märkte:
Die Deutschen Auslandshandelskammern sind mit Büros an fünf Standorten in den USA vertreten. Sie verfügen über ein weitreichendes und tragfähiges Netzwerk zu Unternehmen, Behörden und Verbänden.
Die American Chamber of Commerce in Germany (AmCham Germany) ist die Stimme der transatlantischen Wirtschaft. Neben der politischen Interessensvertretung bietet AmCham Germany Dienstleistungen sowie zahlreiche Veranstaltungen unterschiedlicher Formate zur Vernetzung und inhaltlichen Debatten ihrer Mitglieder an.
In Nachfolge des historischen Amerikahauses in Köln ist der AmerikaHaus NRW e. V. heute eine gemeinnützige, unabhängige Plattform, die sich für die deutsch-amerikanischen Beziehungen in ganz Nordrhein-Westfalen einsetzt. Im Zentrum stehen Veranstaltungen an der Schnittstelle von Politik, Kultur, Wirtschaft und Bildung. Der Fokus liegt auf der Ansprache und Förderung der nächsten transatlantischen Generation.
Arbeiten mit und in den USA, Visabestimmungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt deutsche Start-ups dabei, den US-amerikanischen Markt kennenzulernen.
Ein Jahr in den USA zu leben, zu studieren und zu arbeiten? Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) macht diesen Traum für junge Berufstätige möglich! Als Austauschprogramm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses vergibt das PPP-Stipendien an motivierte Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Geschäftliche Reisen aus Deutschland in die USA sind in vielen Unternehmen gang und gäbe. Routiniert gehen die meisten Betriebe sie dennoch nicht an. Erfahrungen damit, dass „falsche“ Antworten auf die Fragen der Zollbeamten am Flughafen, ein fehlendes Einladungsschreiben, unklare Jobtitel oder interpretationsfähige Aussagen im Interview beim Konsulat geplante Reisen erheblich verzögern oder sogar verhindern können, haben viele von ihnen nämlich bedauerlicherweise schon machen müssen.
Bei einem Engagement in den USA sind vor allem auch rechtliche Fragen zu klären. Einen ersten Überblick über relevante Rechtsthemen bietet diese Veröffentlichung von Germany Trade & Invest (GTAI).