Zoll
USA: Allgemeine Einfuhrbestimmungen
Die USA ist ein sogenanntes „Drittland”, gehört also nicht zur Europäischen Union – daher müssen alle Waren, die in die USA geliefert werden, zollrechtlich angemeldet werden. Die frühzeitige Information über zu zahlende Abgaben und mögliche Verbote und Beschränkungen hilft, Verzögerungen an der Grenze und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wir informieren Sie, welche Exportdokumente erstellt und welche Einfuhrbestimmungen beachtet werden müssen.
Für Rückfragen und weiterführende Informationen steht Ihnen Ihre örtlich zuständige IHK zur Verfügung.
Achtung: Diese Informationen betreffen die gewerbliche Wareneinfuhr. Bei privaten Einfuhren kann es Unterschiede geben. Privatpersonen können wir leider nicht beraten. Wenn Sie als Privatperson Waren in die USA schicken oder mitnehmen möchten, wenden Sie sich direkt an die Auskunftsstelle der deutschen Zollverwaltung und das Auswärtige Amt.
Achtung: Diese Informationen betreffen die gewerbliche Wareneinfuhr. Bei privaten Einfuhren kann es Unterschiede geben. Privatpersonen können wir leider nicht beraten. Wenn Sie als Privatperson Waren in die USA schicken oder mitnehmen möchten, wenden Sie sich direkt an die Auskunftsstelle der deutschen Zollverwaltung und das Auswärtige Amt.
Einleitung
Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Export von Waren in Länder außerhalb der EU-Mitgliedstaaten haben, empfehlen wir Ihnen zum Einstieg unseren Artikel „Export – Überblick zum Einstieg”. Dort finden Sie Hinweise, die Ihnen erste Informationen zum Ablauf eines Exportgeschäftes geben.
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Warenbegleitpapiere
Exportbegleitdokumente sind von der Ware und ihrer entsprechenden Zolltarifnummer abhängig. In der Regel sind folgende Begleitpapiere für die Einfuhr in das Zollgebiet der USA erforderlich:
Handelsrechnung
Die Handelsrechnung (4-fach) ist mit allen üblichen Angaben zu erstellen wie z.B. einer genauen Warenbeschreibung, Zolltarifnummer nach dem US-Zolltarif, Marke, laufende Nummer, Anzahl und Art der Packstücke, Brutto- und Nettogewicht, Ursprungsland (bei Waren der BRD: Federal Republic of Germany), Einzel- und Gesamtpreise, für den Vorgang zuständige Person im Exportunternehmen, Lieferbedingungen (in den USA gelten teilweise andere Incoterms).
Bei vielen Waren sind besondere Angaben erforderlich. Hier ist es ratsam mit dem Unternehmen in den USA Rücksprache zu halten.
Sonstige Begleitdokumente
- Lieferschein, Frachtpapiere (Konnossemente, Frachtbrief): Auskünfte zu Frachtpapieren können Transportunternehmen geben.
- Packliste: Eine detaillierte Packliste wird in der Regel erforderlich, wenn der Handelsrechnung keine Übersicht der einzelnen Packstücke zu entnehmen ist. Die US-Zollbehörden empfehlen immer eine eigene Packliste beizulegen.
- Abhängig von der Ware können sonstige für die Einfuhrabfertigung notwendige Dokumente erforderlich sein, wie beispielsweise Analysezertifikat, Konformitätszertifikat, Gesundheitszeugnis, ggf. Ursprungszeugnis etc.
Für die Einfuhrabwicklung notwendige Dokumente können über die EU-Datenbank Access2Markets recherchiert werden. Wir empfehlen immer auch Rücksprache mit dem importierenden Unternehmen in den USA zu halten.
Manufacturer Identification Code (MID)
Für einige Waren (z. B. Textilien oder Produkten unter FDA-Kontrolle) wird für die Zollerklärung die Angabe eines mehrstelligen MID-Codes durch die US-Zollbehörden verlangt. Der MID-Code wird nach bestimmten vorgegebenen Maßgaben vom Verantwortlichen selbst erstellt.
Er setzt sich zusammen aus dem ISO-Code des Herstellungslandes, dem Namen und der Adresse der Herstellenden:
- 2 Stellen -> Ländercode (z.B. DE für Deutschland)
- (meist) 6 Stellen -> Firmenname des Herstellenden (meistens die ersten 6 Buchstaben davon)
- X Stellen -> komplette Hausnummer
- 3 Stellen -> Ort des Herstellenden (die ersten 3 Buchstaben davon)
Eine genaue Anleitung zur Zusammenstellung des MID sowie Beispiel finden Sie im „Appendix 2“ der Erläuterungen zur CBP FORM 7501 (ab Seite 24).
Zolltarif und Einfuhrabgaben
Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer ist mit dem EU-Zolltarif identisch. Mit Hilfe der Zolltarifnummer können neben den notwendigen Dokumenten auch die voraussichtlichen Einfuhrabgaben über die Datenbank Access2Markets ermittelt werden.
Grundlage für die Berechnung des im Rahmen einer Einfuhr zu entrichtenden Zolls ist der US-Zolltarif. Die Zollsätze für Waren mit Ursprung in WTO-Ländern (zum Beispiel EU-Länder) sind aus der Spalte 1 "General" ersichtlich, aus der Spalte 1 "Special" gehen begünstigte Zollsätze hervor (zum Beispiel für Waren mit Ursprung in der NAFTA beziehungsweise dem Nachfolger United States-Mexico-Canada-Agreement - USMCA oder Entwicklungsländern). In Spalte 2 sind Zölle aufgeführt, die für Waren mit Ursprung in Kuba, Nordkorea, Russland und Belarus gelten.
Die US-Behörden haben eine Übersicht über laufende Antidumpingverfahren und betroffenen Waren veröffentlicht. Zusätzlich können noch Zusatzzölle für bestimmte Produkte bzw. bestimmte Ursprungsländer erhoben werden.
Daneben können weitere Abgaben und Gebühren anfallen, beispielsweise Zollabfertigungsgebühren, Hafeninstandhaltungsgebühren, Verbrauchsteuer für alkoholische Geränke und Waren (Federal Excise Tax), Verkaufssteuer (Sales and Use Tax).
Die Sales und Use Tax wird unabhängig von der Einfuhrzollabfertigung erhoben. Jeder Bundesstaat hat dazu eine eigenständige Gesetzgebung und eigene Steuersätze.
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Bei der Einfuhr zahlreicher Waren sind Verbote und Beschränkungen zu beachten. Verbote und Beschränkungen bestehen in den USA unter anderem für gefälschte Produkte, Waffen, Springmesser, Streichhölzer mit weißem Phosphorkopf, Rohdiamanten – wenn sie nicht den Vorgaben der US-Zollbehörde entsprechen.
Für zahlreiche Waren bestehen umfangreiche Sondervorschriften. Besondere Vorgaben bestehen u.a. für Nahrungsmittel, tierische und pflanzliche Produkte, alkoholische Getränke, Tabakprodukte, Arzneimittel, medizinische Geräte, Kosmetika, Gefahrenstoffe und Chemikalien, KFZ, Maschinen, elektronische Geräte und viele weitere Waren. Deshalb ist es empfehlenswert, sich immer beim importierenden Unternehmen in den USA zu erkundigen, welche Bestimmungen konkret zu beachten sind.
Ausländische Herstellungsunternehmen und Zuliefernde von Verbraucherprodukten sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte alle geltenden Sicherheits- und Verbotsregeln, Standards und Verordnungen der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde "Consumer Product Safety Commission" (CPSC) erfüllen. Dies muss durch eine Konformitätserklärung bestätigt werden. (Consumer Product Safety Improvement Act of 2008/CPSIA)
Darüber hinaus muss jede in den USA eingeführte Ware, die im Ausland hergestellt wurde, gemäß den US-Zollvorschriften an gut sichtbarer Stelle mit dem Namen des Herstellungslandes in englischer Sprache gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht und gut lesbar sein.
Die Überwachung der Vorschriften obliegt verschiedenen Bundesbehörden, darunter die Food and Drug Administration (FDA) für Lebensmittel und Arzneimittel sowie die Environmental Protection Agency (EPA) für Umweltangelegenheiten. Diese Vorschriften gelten sowohl für inländische Produkte als auch für importierte Waren. Wenn sie nicht eingehalten werden, ist die Einfuhr beziehungsweise der Verkauf betroffener Produkte in den USA nicht gestattet.
Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) zu finden.
FDA-Registrierung
Die FDA kontrolliert u. a. die Sicherheit bzw. Wirksamkeit von Lebensmitteln und Tiernahrung („Food“), Medikamenten („Drugs“) sowie medizintechnischen Geräten („Medical Devices“). Die Kontrolle erstreckt sich dabei nicht nur auf in den USA hergestellte Produkte, sondern auch auf importierte Waren. Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, welche die genannten Produkte auf den US-Markt bringen wollen, bei der FDA registrieren. Die Registrierung kann auf der Internetseite der FDA vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.
Ausländische Unternehmen müssen dabei einen sog. U.S. Agent angeben, welcher der FDA als direkte Kontaktperson zur Verfügung steht und über einen ständigen Sitz in den USA verfügt.
Die AHK USA informiert dazu auf ihrer Internetseite.
Vorübergehende Einfuhr
Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstungen sowie Warenmuster können vorübergehend unter Einfuhrabgabenbefreiung in die USA verbracht und dort entsprechend verwendet werden. Für die Abwicklung der vorübergehenden Verwendung stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
- Carnet A.T.A., der IHK-Reisepass für Ihre Waren. Carnets bieten die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten.
- Vorübergehende Verbringung ohne Carnet A.T.A, d.h. die vorübergehende Ausfuhr aus der EU bzw. die Einfuhr in die USA wird beim Zoll angemeldet. Der US-Zoll verlangt für das Verfahren eine Sicherheitsleistung der Abgaben. Sie umfasst den Betrag, der bei der endgültigen Einfuhr in den USA (bei Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) zu bezahlen wäre.
Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.