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USA: Produktsicherheit und Zertifizierungsvorschriften

Unternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder mit ihnen handeln, müssen gewährleisten, dass diese Produkte sicher sind. Im internationalen Vergleich sind dabei die US-Produktsicherheits-Auflagen – insbesondere im Verbraucherschutzbereich - relativ hoch. Vorgaben zur Produktzulassung werden streng überwacht und müssen genau eingehalten werden. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Rechtliche Grundlagen des US-Produktsicherheitsrechts

Das US-Produktzulassungsrecht fußt auf zahlreichen Bundesgesetzen, insbesondere sind dies
  • Federal Hazardous Substances Act,
  • Labeling of Hazardous Art Materials Act,
  • Drywall Safety Act of 2012,
  • Flammable Fabrics Act
  • Poison Prevention Packaging Act.
Für gewisse Produkte gibt es Zulassungsbeschränkungen, insbesondere für
  • Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetik und tierische Produkte (vorheriges Zulassungsverfahren bei der Food and Drug Administration)
  • Chemikalien und gefährliche Stoffe (komplexe Ettiketierungs- Zulassungs- oder Registrierungspflichten bei der Environmental Protection Agency)
  • Elektronisch gesteuerte Maschinen (Zulassung durch Occupational Safety and Health Administration).
Beim Verbrauchergeschäft sind insbesondere der Consumer Product Safety Act sowie die Verlautbarungen der Kommission für Produktsicherheit bei Verbrauchsgütern, der Consumer Product Safety Commission“(CPSC) relevant. Praktisch große Bedeutung hat die öffentliche Produktwarnungsdatenbank der CPSC.
Über technische Details, Umsetzungsrichtlinien und häufig gestellte Fragen informiert aus erster Hand die Webseite der zuständigen Behörde „Consumer Product Security Commission“.

Produktsicherheitsbestimmungen im Geschäft mit Unternehmern

Zunächst einmal sollten Sie die maßgeblichen Bestimmungen in den einschlägigen Bundesgesetzen prüfen. Hier können Sie sich im ersten Schritt an die oben genannten Bundesgesetze des Produktsicherheitsrechts halten.
Für bestimmte Produktgruppen werden hier unterschiedliche Sicherheitsstandards definiert – so benötigen beispielsweise alle elektrischen Anlagen eine gesonderte behördliche staatliche Genehmigung, und viele Produktgruppen haben umweltbezogene Anforderungen zu erfüllen.
Praxisrelevant sind insbesondere auch obligatorische gesetzliche Normen zu Produktanleitungen.

Produktsicherheitsbestimmungen im Geschäft mit Verbrauchern

Im Geschäft mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sind noch weitere Vorgaben einzuhalten. Besondere Relevanz haben die hohen Auflagen für Kinderprodukte. So sind diejenigen, die Kinderprodukte herstellen, im Rahmen des “third party testing requirement” verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produkte durch unabhängige Testlabore prüfen und zertifizieren zu lassen.
Diese Compliance-Pflicht gilt mit Einschränkungen auch für Hersteller anderer Verbraucherprodukte. Bei der Einfuhr in die USA müssen US-Importeure für eine Vielzahl von Konsumgütern eine so genannte Konformitätsbescheinigung/-zertifikat (Conformity Certification) vorlegen. Sie müssen ihre Produkte zwar nicht durch unabhängige Prüflabore testen lassen, sind allerdings verpflichtet, in Form eines “general conformity certificate” zu versichern, dass ihre Produkte in puncto Sicherheit alle “rules, bans, standards or regulations“ der CPSC erfüllen. Dazu gehören auch Sicherheitsregeln, die auf Grundlagen anderer Produktsicherheitsgesetze gelten.
Von der Consumer Product Safety Commission (CPSC) wurde zwar definiert, dass zunächst ausschließlich die Importierenden für die Konformitätserklärung, bzw. das -zertifikat verantwortlich sind, deutsche Exportierende sind aber mittelbar betroffen. Denn im Regelfall verlangen die importierenden Geschäftspartnerinnen und -partner in den USA entsprechende Nachweise von ihren Lieferantinnen und Lieferanten, also den Exportierenden.
Betroffen sind dabei sämtliche Waren, die in die Zuständigkeit der CPSC fallen. Eine Übersicht gibt die CPSC auf ihrer Webseite.
Zu den Waren, die nicht betroffen sind, da sie außerhalb der Zuständigkeit der CPSC liegen, gehören Waren, die für Testzwecke, Messen und Re-Export eingeführt werden (zum Beispiel Waren, die mit Carnet ATA eingeführt werden).

Zusammenfassung

Für zahlreiche Waren, die in die USA exportiert werden, ist ein Konformitätszertifikat notwendig. Dieses belegt, dass die Ware den US-amerikanischen Sicherheitsbestimmungen genügt. Die entsprechenden Tests müssen nicht durch ein unabhängiges Labor erfolgen. Herstellende können die Tests grundsätzlich selbst durchführen und Art und Häufigkeit des Tests selber bestimmen. Exportierende/Importierende dürfen sich dabei auf die vom Hersteller durchgeführten Tests beziehen. Die Testprotokolle müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

Praxistipps zur Umsetzung

Im Einzelfall kann es für ein Unternehmen – insbesondere wenn es ansonsten nicht viel Geschäft in den USA hat – sehr aufwändig sein, die einzelnen Produktsicherheitsbestimmungen zu ermitteln und umzusetzen. Es kann deshalb sinnvoll sein, hier einen Dienstleister einzuschalten.
Die US-Arbeitsschutzbehörde hat einzelne Prüfeinrichtungen, unter anderem auch in Deutschland, als “offizielle Prüflabore” akkreditiert (“National Recognized Testing Laboratory / NRTL”) und bietet auf ihrem Internetauftritt eine ständig aktualisierte Liste der offiziell akkreditierten Prüfeinrichtungen.
Darüber hinaus hat die US-Amerikanische Consumer Product Safety Commission mit Regulatory Robot ein automatisiertes Online-Tool zur Verfügung gestellt, das die spezifischen Produktsicherheitsbestimmungen automatisch analyisiert.