Innovation

CE-Kennzeichnung

Das CE-Kennzeichen dokumentiert, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die in EU-Richtlinien niedergelegt sind, erfüllt sind. Damit gilt dieses Produkt als zugelassen zum freien Verkehr in der EU. Für Produkte, die unter bestimmte Produktgruppen fallen, besteht eine gesetzliche Pflicht zur CE-Kennzeichnung.
Achtung: Im Dezember 2024 ändern sich die EU-Regeln zur Produktsicherheit in erheblichem Maße. In dem Artikel Reform des Produktsicherheitsrechts: Neue Regeln bei Produktkennzeichnungen finden Sie ausführliche Informationen.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Produktsicherheitsgesetz auf der Internetseite der IHK Köln oder auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt zum Thema CE-Kennzeichen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB).
In der Beraterliste zum Thema CE-Kennzeichen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB) finden Sie Unternehmen, die ihre Angebote und Schwerpunkte vorstellen. Sind Sie in diesem Thema beratend tätig und nicht in der Liste enthalten? Dann senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Firma, Ihrem Ansprechpartner, Kontaktdaten und Beratungsschwerpunkt/en an die IHK Köln, Detlef Kürten, detlef.kuerten@koeln.ihk.de.

Weitere Informationsquellen mit Links zur Europäischen Union:

Die CE-Kennzeichnung bleibt im Vereinigten Königreich für ausgewählte Produktgruppen unbefristet gültig, nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Handel (DBT) Weitere Informationen zum Brexit finden Sie unter Brexit FAQ sowie auf der Seite der Germany Trade & Invest (GTAI)