Produktgruppen und CE-Kennzeichnung

Für Produkte, die unter bestimmte Produktgruppen fallen, besteht eine gesetzliche Pflicht zur CE-Kennzeichnung. Daher muss jeder Hersteller, Importeur oder Händler für jedes Produkt prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht und welche Pflichten beziehungsweise Risiken sich daraus für ihn ergeben.

Aktuelles

Cybersicherheit

Für mit dem Internet verbundene Geräte, die über eine Funkschnittstelle wie Bluetooth oder WiFi verfügen, gelten klare Cybersicherheitsregeln. Seit dem 1. August 2025 macht ein CE-Kennzeichen deutlich, dass die betroffenen Geräte auch grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zum Schutz von Netzwerken, der Privatsphäre und vor Betrug erfüllen. Herstellende müssen dazu rechtlich verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen umsetzen, um ihre Geräte auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen zu dürfen. Die verbindlichen Cybersicherheitsanforderungen wurden in harmonisierten Normen ausspezifiziert und mit Prüfkriterien belegt, womit der Konformitätsnachweis vereinfacht wird. Inhaltlich enthalten die Normen unter anderem die Absicherung vertraulicher Kommunikation durch das Gerät sowie das Vorhandensein eines Update-Mechanismus.
Über diese Normen steht Herstellenden entsprechender Geräte jetzt auch das für den Massenmarkt besonders geeignete, gut skalierende Verfahren "Selbstbewertung der Konformität" auf einem angemessenen Cybersicherheitsniveau zur Verfügung. Dabei können Herstellende ihre Produkte auf Basis transparenter Anforderungen und Testkriterien aus den Normen selbst testen. Die zuständige Marktüberwachung für die Funkanlagenrichtlinie (in Deutschland die Bundesnetzagentur) überprüft die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen. Bisher wäre der Nachweis der Konformität nur über eine notifizierte Prüfstelle möglich gewesen.
Mehr Sicherheit für Spielzeug in der EU: Die EU-Kommission hatte 2023 die geltenden Vorschriften zur Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Nun haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung erzielt. Mit der neuen Verordnung sollen die Kinder insbesondere besser vor schädlichen Chemikalien, wie PFAS, endokrinen Disruptoren und Bisphenolen geschützt werden. Alle Spielzeuge müssen über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
Der Zeitraum der Übergangsfrist für den Geltungsbeginn soll bei 4,5 Jahren liegen. Die Einigung muss von Parlament und Rat noch formal bestätigt werden. Weitere Details in den Pressemitteilungen der EU.
Die neue EU-Bauproduktverordnung 2024/3110 ist am 7. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie legt als Teil des europäischen Green Deal einen stärkeren Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie die Kreislaufwirtschaft in der Baubranche.
Die Verordnung stärkt den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz im Bereich des Bauens. Die Anwendung sowie der Übergang von der alten auf die neue Verordnung erfolgen gestaffelt.
Die Artikel der neuen Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten unmittelbar mit dem Inkrafttreten. Alle anderen Artikel der Verordnung gelten ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung (8. Januar 2026), mit Ausnahme von Artikel 92 (über Sanktionen), der zwei Jahre nach Inkrafttreten Anwendung findet.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG steht vor der Ablöse durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Stichtag ist der 20. Januar 2027. Einige Artikel der neuen Verordnung müssen bereits vor dem 20. Januar 2027 angewendet werden. Hersteller von Maschinen und auch alle Wirtschaftsakteure, die Maschinen in der EU auf dem Markt bereitstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, sollten dies berücksichtigen.

Produktgruppen und Links zu den entsprechenden Richtlinien:

  • neue Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU 2023/1542)
  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)
  • Einfache Druckbehälter (2014/29/EU)
  • Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG)
  • EU-Bauproduktenverordnung (305/2011), neue Verordnung (EU) 2024/3110
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU)
  • Persönliche Schutzausrüstungen (2016/425/EU)
  • Nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU)
  • Gasverbrauchseinrichtungen (2016/426)
  • Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln (92/42/EEC)
  • Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (2014/28/EU)
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Richtlinie) (2014/34/EU)
  • Sportboote (2013/53/EU)
  • Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (2014/33/EU)
  • Druckgeräte (2014/68/EU)
  • Maschinen (2006/42/EG) – weitere Informationen zur neuen EU-Maschinenverordnung finden sich im Leitfaden der IHK Baden-Württemberg
  • In-vitro-Diagnostika (98/79/EG)
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität (2014/53/EU)
  • Seilbahnen für den Personenverkehr (2016/424)
  • Pyrotechnik (2013/29/EU)
  • Bereitstellung von Messgeräten (2014/32/EU)
  • EU-Düngeprodukteverordnung ((EU) 2019/1009)
  • Ökodesign (2009/125/EG)