Ausbildung
Neue und neu geordnete Ausbildungsberufe
Nachfolgend finden Sie Informationen zu neu geordneten sowie komplett neuen Ausbildungsberufen in chronologischer Reihenfolge. Für weitere Informationen und falls Sie sich dafür interessieren, in dem neu geordneten Beruf auszubilden, wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung unter 0221-1640 6630 oder ichwillausbilden@koeln.ihk.de.
Neuordnungen in Vorbereitung
Kaufmann für Büromanagement/Kauffrau für Büromanagement
Anlass der Neuordnung ist die Anpassung des Ausbildungsberufs mit dem Ziel der Verstetigung der Erprobungsverordnung bzgl. abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen und deren Zusammenführung mit der entsprechenden Grundverordnung. Gemäß der Evaluation soll die gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht überführt werden. Auch das Strukturmodell mit Pflicht- und Wahlqualifikationen sowie die Berufsbezeichnung haben sich bewährt. Im Rahmen der Anpassung sollen zudem die aktuellen Standardberufsbildpositionen sowie Kompetenzorientierung und Kompetenzverständnis des Deutschen Qualifikationsrahmens verstärkt Eingang in die Ausbildungsordnung finden.
Florist/Floristin
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und ist somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, sollen die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert werden. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wird damit einen Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Darüber hinaus soll als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt werden.
Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin
Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen wurde zuletzt im Jahr 2002 neugeordnet und basiert auf den damaligen Anforderungen an die Baubranche. In den letzten Jahren hat sich jedoch insbesondere durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) die Art und Weise, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden, erheblich verändert, was einen direkten Einfluss auf das Berufsbild des Bauzeichners und der Bauzeichnerin hat. Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen weicht einer kooperativen und kollaborativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell. Dies ermöglicht es, alle relevanten Aspekte eines Bauwerks, wie Architektur, Heizung, Lüftung, Elektrik usw., frühzeitig in einem Modell zu erfassen und potenzielle Probleme vor der Bauausführung zu vermeiden. Die hierfür notwendigen Kompetenzen für die kollaborative Zusammenarbeit müssen verstärkt in den Ausbildungsinhalten verankert werden. Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen muss daher an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst werden. Zusätzlich zur fachlichen Anpassung soll die Berufsbezeichnung von "Bauzeichner/Bauzeichnerin" in "Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin" geändert werden, um den neuen Anforderungen besser gerecht zu werden. Zudem werden die modernisierten Standardberufsbildpositionen integriert sowie die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt, um eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Berufsausbildung zu gewährleisten. Insgesamt soll die Neuordnung der Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sicherstellen, dass die Auszubildenden optimal auf die Anforderungen der modernen Baubranche vorbereitet werden und den neuen Entwicklungen gerecht werden können.
2026
Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft
In einem umfassenden Verfahren wurden 19 Bauwirtschaftsberufe modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen wurden im Juni 2024 veröffentlicht. Da nun ein intensiver Implementierungsprozess folgt, treten diese zum 1. August 2026 in Kraft. Ein Teil der Berufe fällt in den Zuständigkeitsbereich der IHK, ein anderer in den Bereich der Handwerkskammern. Manche Berufe werden sowohl von der IHK als auch von der Handwerkskammer betreut. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat bereits einige Informationen zur der Novellierung der Berufe veröffentlicht.
2024
Industriekaufmann/-frau
Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, ist das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst worden.
Das aktualisierte Berufsbild ist im Kern generalistisch ausgerichtet mit technikoffenen Lernzielbeschreibungen. Denn Industriekaufleute sind in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen tätig, die nicht nur Produkte herstellen, sondern auch umfangreiche Dienst- und Serviceleistungen anbieten. Ausgehend vom industriellen Leistungserstellungsprozess gehört folglich das kunden-, geschäftsprozess- und projektorientierte Arbeiten zu den breit aufgestellten Kernkompetenzen des Berufes.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 15. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2024 in Kraft.
Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Abwasserbewirtschaftung sorgen dafür, dass Abwässer und auch die Niederschläge ohne Schaden für Mensch und Umwelt wieder in den Wasserkreislauf zurückgegeben werden können.
Ein neuer Aspekt ist die Regenwasserbewirtschaftung als Reaktion auf den Klimawandel. In diesem Kontext können Netzinformationssysteme und Simulationen zum Einsatz kommen. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf den Themen (Rück-)Gewinnung von Energie und Energieeffizienz sowie weitergehenden Reinigungsverfahren.
Der Beruf wird ebenfalls in dem Forschungsvorhaben zur Klimaanpassung im Hinblick auf zusätzliche Kompetenzen im Kontext von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel analysiert.
Der Beruf wird ebenfalls in dem Forschungsvorhaben zur Klimaanpassung im Hinblick auf zusätzliche Kompetenzen im Kontext von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel analysiert.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 22. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2024 in Kraft.
Umwelttechnologe/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft entsorgen fachgerecht Abfälle und machen Wertstoffe für die weitere Nutzung wieder verfügbar. Dazu bedienen sie Anlagen und wickeln logistische Prozesse ab. Die bisherigen Schwerpunkte entfallen, sodass Umwelttechnologen/-technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft künftig in allen Bereich einsetzbar sind.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 22. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2024 in Kraft.
Umwelttechnologe/-in für Rohrleitungsnetze- und Industrieanlagen
Die Umwelttechnologen/-technologinnen für Rohrleitungsnetze- und Industrieanlagen sorgen dafür, dass kommunale und industrielle Abwässer sicher zur Wiederaufbereitung gelangen. Im Schwerpunkt Industrieanlagen sichern sie mit ihren Dienstleistungen effiziente und umweltschonende Produktionsabläufe in Industrieunternehmen.
Der Beruf wird weiterhin in zwei Schwerpunkten ausgebildet: Rohrleitungsnetze oder Industrieanlagen. Die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte haben sich von 30 auf 42 Wochen erhöht. Außerdem wurde der Fokus auf die Arbeitssicherheit noch einmal verstärkt.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 22. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2024 in Kraft.
2023
Mediengestalter/-in Digital und Print
Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet.
Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem zum Beispiel kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, zum Beispiel für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen.
Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte zu bekommen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt.
Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden.
Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 17. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
Gestalter/-in für immersive Medien
360-Grad-Videos, virtuelle Räume und Konferenzen, animierte Grafiken – der Medieneinsatz im Alltag steigt seit Jahren rasant. Unternehmen verschiedener Branchen suchen dafür zunehmend Fachkräfte.
Nachdem eine Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung 2021 empfahl, diese Lücke zu schließen, wurde ein Neuordnungsverfahren zur Entwicklung eines entsprechenden Berufsbildes gestartet. Die dreijährige duale Ausbildung Gestalter/-in für immersive Medien wird zunächst als Monoberuf, also ohne Differenzierungsmöglichkeiten in Fachrichtungen oder Wahlmodule, aufgesetzt, um bei geringeren Ausbildungszahlen eine einheitliche Struktur vorzugeben. Vermittelt werden Aufnahmetechniken für reale und virtuelle Produktionen, das Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3-D-Daten, die Gestaltung immersiver Klangwelten – was nicht nur für die Games-Branche zählt.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 13. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin
Die derzeitige Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung der Berufsausbildung zum/zur Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin wurde am 19. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in: Neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgt zum einen aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betreffen.
In der Instandhaltungstechnik werden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt. Ein weiterer Grund liegt in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterscheidet sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“. Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen.
Inhaltlich wird im Verfahren geprüft, wie weit Inhalte von Sachkundenachweisen zum Gegenstand der beruflichen Erstausbildung gemacht werden können. Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wird beibehalten. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 8.Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2023 in Kraft.
Glasapparatebauer/-in
Seit dem Jahr 1983 in Kraft, ist die Ausbildungsordnung zum/zur Glasapparatebauer/-in seit nunmehr fast 40 Jahren unverändert geblieben.
In den letzten Jahren haben sich jedoch technische Weiterentwicklungen vollzogen, auf die das Berufsbild nun neu abgestimmt werden soll. Dabei haben sich Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche verändert bzw. weiterentwickelt. Insbesondere neue Technologien und Verfahren sowohl in den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten als auch in den Prüfungsanforderungen sollen in der modernisierten Verordnung verankert werden. Sie beziehen sich etwa auf die technologische Entwicklung von Fertigungstechniken sowie neue Produkte und Halbzeuge. Zudem sind Tätigkeitsfelder und damit die Anforderungsprofile vielfältiger geworden. Bespielhaft genannt seien hier die Vakuumtechnik, die Versilberung und die Automatisierung sowie Kompetenzen im Umgang mit verschiedenen Glasarten. Auch stellt die Kundenberatung in Bezug auf die Entwicklung von Apparaten und Anlagen einen wesentlichen Teil der heutigen Tätigkeit dar.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 8. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2023 in Kraft.