Ausbildungsprofil
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in
Verordnung gültig seit August 2023
Berufsbild
Die derzeitige Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB)
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB)
Ausbildungsordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschule
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet; die Einladung zu den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industriell- und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)