Ausbildung
Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen
Die Erfassung und Einsendung Ihrer Ausbildungsverträge erfolgt über unser Online-Portal Ausbildung Online.
Alle ausbildungsberechtigten Unternehmen erhalten die Zugangsdaten automatisch. Sollten Sie keine Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail: tibros@koeln.ihk.de.
Aktueller Hinweis zum Nachweisgesetz
Am 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) in der Europäischen Union in Kraft getreten. Es führt zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz ( §11, § 36, § 101). Im Ausbildungsvertrag muss ab dem 1. August 2022 nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufgenommen werden, sondern auch deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt. Zudem muss die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden vereinbart werden.
Änderung des Ausbildungsvertrags
Eine nachträgliche Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit oder einen Antrag auf Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können Sie unkompliziert im Firmen Online-Portal stellen. Gehen Sie innerhalb des Portals über den Menüpunkt Ausbildungsverhältnisse und klicken auf den entsprechenden Namen des Auszubildenden. Dort finden Sie im unteren Bereich die jeweiligen Menüpunkte.
Für die Fortsetzung der Ausbildung in einem dreijährigen Beruf, nachdem bereits ein Vertrag in einem zweijährigen Beruf abgeschlossen war, erstellen Sie bitte einen neuen Ausbildungsvertrag für das dritte Ausbildungsjahr.