Ausbildungsprofil
Fachkraft für Metalltechnik
Verordnung gültig ab August 2013
Berufsbild
Fachkräfte für Metalltechnik der
Fachrichtung Konstruktionstechnik fertigen und montieren Maßkonstruktionen und arbeiten in Unternehmen des Metallbaus, Maschinen- und Fahrzeugbaus und im Baugewerbe.
Fachrichtung Montagetechnik montieren Bauteile zu Baugruppen oder zu Maschinen bzw. Gesamtprodukten und arbeiten in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, im Maschinen- und Anlagenbau, in der Haushaltsgeräteindustrie und im Fahrzeugbau.
Fachrichtung Umform- und Drahttechnik stellen Draht oder andere Metallprodukte durch Umformen her und arbeiten in Betrieben der Metallumformung und Drahtherstellung.
Fachrichtung Zerspanungstechnik fertigen Werkstücke mit spanabhebenden Fertigungsverfahren, wie z. B. Fräsen, Schleifen oder Drehen und arbeiten in Betrieben der Metall bearbeitenden Industrie, z.B. Drehereien, Maschinen-, Geräte- oder Fahrzeugbau und im Metallbau.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung
- in der Fachrichtung Montagetechnik zum/zur Fertigungsmechaniker/-in sowie Industriemechaniker/-in
- in der Fachrichtung Konstruktionstechnik zum/zur Anlagenmechaniker/-in sowie Konstruktionsmechaniker/-in
- in der Fachrichtung Zerspanungstechnik zum/zur Zerspanungsmechaniker/-in
Ausbildungsverordnung und Rahmenplan
Betrieblicher Rahmenplan
BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.
Berufsschulen
- Hans-Böckler-Berufskolleg, Köln
- Berufskolleg Dieringhausen, Gummersbach
- Goldenberg Europakolleg, Hürth
- Geschwister-Scholl-Schule, Städt. Berufskolleg Leverkusen
- Berufskolleg Oberberg in Wipperfürth
Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (nur Herbsttermin).
Hinweis: Die Zwischenprüfung wird sowohl schriftlich als auch praktisch (gesonderter Prüfungstermin) abgelegt.
Für die Zwischenprüfung ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Ausbildungsbetriebe erhalten rechtzeitig vor dem Termin weitere Informationen per E-Mail.
Umschüler werden nicht automatisch für die Zwischenprüfung vorgemerkt, können aber freiwillig teilnehmen (gesonderte Anmeldung erforderlich).
Prüfungstermine: Prüfungen PAL
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Zwischenprüfung.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Die Einladungen zu den schriftlichen Prüfungen werden ca. vier Wochen vor den Terminen per E-Mail versendet, die Einladung zu den mündliche/praktischen Prüfungen erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.
Weitere Informationen
- Prüfungstermine der Berufsausbildung (Nr. 5161620)
- Anmeldeschluss für Abschlussprüfungen (Nr. 5016976)
- Ausbildungsvertrag im Online-Portal erfassen (Nr. 5016948)
- Ausbildungsvergütung (Nr. 5077160)
- Ausbildungsberatung (Nr. 5015138)
- Passgenaue Besetzung Ihrer Ausbildungsstellen (Nr. 5063680)
- Fachberatung für inklusive Bildung (Nr. 5167800)
- Fortbildungsprüfungen (Nr. 4992394)
- Individuelle Bildungsberatung (Nr. 4992052)
- Ausbildungsthemen von A bis Z (Nr. 5014588)