Ausbildungsprofil

Anlagenmechaniker/-in

Verordnung gültig seit August 2018

Berufsbild

Nach der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Neufassungen für die drei entsprechenden Ausbildungsordnungen erstellt.
Anlagenmechaniker sind Spezialisten. Sie bauen beispielsweise Produktionsanlagen für den Autobau, für die chemische oder für die Lebensmittel-Industrie ebenso wie Dampferzeuger für Kraftwerke. Rohrleitungssysteme für eine Erdölraffinerie können sie genauso herstellen wie Sudbehälter für eine Brauerei. Immer dann, wenn es darum geht, Flüssigkeiten, Gase, Druckluft oder Pulver sicher aufzubewahren oder zu transportieren, sind Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen gefragt. Dabei müssen sie verantwortungsbewusst und sorgfältig arbeiten. Denn nur wirklich dichte Systeme sind sichere Systeme.
Die Einzelteile einer Anlage fertigen sie zunächst im Betrieb. Dabei arbeiten sie anhand von Konstruktionszeichnungen und Schweißplänen. Sie bereiten das Arbeitsmaterial vor und schneiden es anschließend genau nach Maß, biegen es und verbinden es durch Falzen, Löten oder Schweißen. Besonders bei Druckbehältern prüfen sie, ob die Schweißnähte belastbar und die fertigen Apparate wirklich dicht sind.
Meist montieren Anlagenmechaniker die fertigen Teile erst beim Kunden zusammen. Dabei bauen sie auch die erforderlichen Armaturen, Druckregler und Elemente aus der Mess-, Steuer- und Regeltechnik ein. Sie übergeben die Anlage an den Kunden und erklären Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften. Manchmal reisen sie dazu auch ins Ausland. Neben dem Bau von Anlagen kümmern sich Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerinnen auch um Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Video

Einen Eindruck von der Ausbildung vermittelt Ihnen unser Video aus der Reihe „Azubi für einen Tag".
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© IHK Köln

Ausbildungsordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

BIBB Umsetzungshilfe „Praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung"

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

In begründeten Fällen kann von den vorgesehenen Regelausbildungszeiten abgewichen werden. Hier finden Sie Informationen zur Verkürzung der Ausbildungszeit.

Berufsschule

Mit Einverständnis des Betriebes können Auszubildende aber auch ein anderes Berufskolleg besuchen, an dem es eine Fachklasse gibt (§ 46 Abs. 5 SchulG NRW).

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Bei Tarifbindung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Tarif des Gewerbes oder aber nach den Haustarifen (siehe Ausbildungsvergütung).

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr- oder Herbsttermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Sommer- oder Wintertermin).
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt jeweils ca. vier Wochen vor dem Anmeldeschluss per E-Mail an die Ausbildungsbetriebe.
Auf der Seite der zentralen Aufgabenstelle für Industrielle und technische Abschluss- und Zwischenprüfungen finden Sie eine Übersicht über die schriftlichen Prüfungstermine.
Unter Prüfungsvorbereitung für Auszubildende und Berufstätige finden Sie eine Übersicht diverser Angebote, um sich individuell auf Ihre Abschlussprüfung vorzubereiten.