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EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ein und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf.
Das Dienstleistungs- und Softwareverbot für Tochtergesellschaften europäischer Unternehmen in Russland, das nach dem 12. Sanktionspaket der EU ab dem 20. Juni 2024 gelten sollte, wird für deutsche Firmen und deutsche Bürger bis zum 31. März 2025 aufgeschoben.
Pflicht zur Vereinbarung von „No-Russia-Clause“ 
Mit der Einführung eines neuen Art. 12g ergreift die EU weitergehende Maßnahmen, die sog. Umgehungsgeschäfte in Bezug auf bestimmte Güter verhindern soll.
Russland-Embargo: Nachweise für Eisen- und Stahlprodukte
Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Webseite über Nachweismöglichkeiten für die Einfuhr von Eisen- und Stahlprodukten im Rahmen des Russland-Embargos.