Stärkere Kontrolle der Einfuhr
Bonn (GTAI) – Die russische Regierung will den Import von Waren stärker überwachen, um illegale Einfuhr und Transit zu unterbinden.
Russland plant Rückverfolgung von Importwaren
Bonn (GTAI) – Die russische Regierung will den Import von Waren stärker überwachen, um illegale Einfuhr und Transit zu unterbinden.
Rückverfolgung erfolgt anhand von Dokumenten
Die Rückverfolgung soll anhand von Dokumenten (wie Rechnungen, Versandbelege, Frachtbriefe) erfolgen, ohne dass die Waren mit Kontroll- und Kennzeichen versehen werden. Die betroffenen Importwaren werden über die Codes OKPD-2 (Produktionscodes) und TNVED EAWU (Zolltarifnummern) identifiziert. Den Waren wird eine Chargenregistrierungsnummer zugewiesen, die von den Steuerbehörden aus der Registrierungsnummer der Warenanmeldung beim Zoll und der Seriennummer der Waren aus dieser Deklaration gebildet wird. Jede Charge erhält also ihre eigene Registrierungsnummer und jedes Produkt aus der Charge eine Seriennummer.
Betroffene Warengruppen
Die Liste der rückverfolgten Importwaren wird von der russischen Regierung in einer gesonderten Verordnung festgelegt. Um das System zu testen, hat die Regierung am 1. Juli 2019 ein Pilotprojekt gestartet, in das folgende Warengruppen einbezogen sind:
- Kühlschränke, Gefrierschränke
- Waschmaschinen
- Gabelstapler
- Bulldozer, Grader
- Straßenwalzen
- Bagger
- Kinderwagen
- Büromöbel aus Metall
- integrierte elektronische Schaltkreise
Die Teilnahme am Pilotprojekt ist für Importeure freiwillig. Im Rahmen des Pilotprojektes sollen mögliche problematische Aspekte der Arbeit des nationalen Systems identifiziert und beseitigt werden. Wenn der Feldversuch erfolgreich ist, kann die Rückverfolgbarkeit anhand von Dokumenten auf alle importierten Waren skaliert werden.
Durchgeführt wird das Pilotprojekt vom Föderalen Zolldienst und vom Föderalen Steuerdienst. Der Föderale Steuerdienst fungiert auch als Betreiber des Informationssystems. Zum Funktionsumfang des IT-Systems gehören die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Abrechnung von Informationen über rückverfolgbare Waren sowie Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkehr solcher Waren.
Importwaren werden nach Freigabe durch den Zoll im NTS erfasst
Die betroffenen Waren müssen ab dem Zeitpunkt ihrer Freigabe für den Inlandsverbrauch auf dem Territorium der Russischen Föderation im NTS erfasst werden. Dazu gehören auch Waren, die aus dem Hoheitsgebiet der EAWU-Mitgliedstaaten eingeführt werden – mit Ausnahme des Zolltransits.
Das Austragen von Waren aus dem System erfolgt zum Zeitpunkt des Verkaufs an Endverbraucher, bei ihrer Ausfuhr sowie bei der Übergabe an die Produktion, Entsorgung, bei unwiderruflichem Verlust, Einziehung oder Ausfuhr in die EAWU-Länder. Die Rückverfolgung der Waren wird nach dem Verkauf an den Endverbraucher, der Entsorgung oder der Wiederausfuhr eingestellt.
Die Rückverfolgbarkeit deckt den Lebenszyklus eines Produkts vom Überschreiten der russischen Grenze bis zum Export oder Verkauf an den Endverbraucher ab. Beim Verkauf der Ware wird die entsprechende Registrierungsnummer vom Zahler der Mehrwertsteuer (MWSt) in die Rechnung und vom Beförderer (Frachtführer) in den Versandbeleg aufgenommen.
Den Steuerbehörden ist vierteljährlich ein Bericht vorzulegen
Die Informationen über Kauf- und Verkaufstransaktionen mit rückverfolgbaren Waren müssen von dem Unternehmen, das die Mehrwertsteuer zahlt, in die Umsatzsteuererklärung oder einen Sonderbericht aufgenommen und der Steuerbehörde vierteljährlich vorgelegt werden. Für “Sonderfälle” soll ein vereinfachter Bericht auf der Grundlage von Frachtbriefen eingeführt werden.
Der Gesetzentwurf gibt dem Föderalen Steuerdienst das Recht, eine Kameralsteuerprüfung durchzuführen und dabei die Vorlage von Rechnungen des Steuerzahlers und anderer Originaldokumente zu verlangen. Für nicht oder verspätet vorgelegte Berichte droht ab 1. Januar 2022 eine Geldbuße in Höhe von 5 Prozent des Wertes der eingeführten Waren.
Ergänzung der elektronischen Buchhaltungssysteme erforderlich
Alle Informationen sollen in elektronischer Form erfasst und übermittelt werden. Damit die Unternehmen die geforderten Angaben in der Umsatzsteuererklärung oder in Sonderberichten an die Steuerbehörden übermitteln können, müssen die Buchhaltungssysteme von den Software-Entwicklern ergänzt werden, erklärte Jana Omelchenko, Leiterin der Rechtsabteilung bei Transsertico gegenüber dem Logistikportal Logirus.ru. Beispielsweise wird das russische Buchhaltungssystem 1C durch eine grundlegende Überarbeitung ergänzt, die allen Importeuren, die dieses System verwenden, nach einem Update zur Verfügung stehen soll.
Außerdem wird das Experiment zur Rückverfolgbarkeit von Importwaren anhand von Dokumenten für ein großes zusätzliches Volumen an Dokumentenumlauf sorgen, sagt Sergej Prantikov, Leiter der Abteilung für Außenwirtschaft von Unitex.
“Für mittlere und besonders große Unternehmen erfordert die Teilnahme an dem Pilotprojekt die Einführung einer separaten Personaleinheit, die sich nur mit der Buchhaltung, Erstellung und Übermittlung aller erforderlichen Berichte an den Föderalen Steuerdienst befasst.”
EAWU-weite Importkontrolle geplant
Das neue System zur Überwachung der Einfuhren nach Russland wird Teil des einschlägigen Systems der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), um der illegalen Ein- und Ausfuhr von Waren entgegenzuwirken. Das Abkommen über den Mechanismus der Rückverfolgbarkeit von in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführten Waren kann ab dem 1. Januar 2021 auf dem Gebiet der EAWU in Kraft treten. Aber erst nachdem das Dokument von allen teilnehmenden Ländern ratifiziert wurde.
Unterschiede zwischen dem Nationalen System zur Rückverfolgbarkeit (NTS) und dem digitalen Kennzeichnungssystem “Chestny Znak”:
- Beim NTS werden keine DataMatrix-Codes oder RFiD-Tags an den Waren angebracht. Es sind keine speziellen Markierungs- oder Lesegeräte erforderlich.
- Das NTS verfolgt nicht jede Wareneinheit, sondern den Warenfluss.