Neue Regeln für Einwegkunststoffprodukte seit 3. Juli 2021: Verbote, Kennzeichnungs- und Beschaffenheitspflichten
03.07.2021 | Zum 3. Juli 2021 gelten in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (RL 2019/904 (EU); single-use-plastics-directive) verschiedene Regelungen, die Unternehmen, die (befüllte) Einwegkunststoffprodukte z. B. herstellen, importieren, in den Verkehr bringen, vertreiben etc. zu beachten haben. Grundlage sind die neue Eiwegkunststoffverbotsverordnung und die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung.