BImSchG: Regierungskoalition einigt sich auf Änderungsantrag zur Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Die Regierungskoalition im Bundestag hat sich auf einen Änderungsantrag zur bereits seit Juni 2023 im Bundestag liegenden Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geeinigt.
Damit sollen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November (sog. Beschleunigungspakt) umgesetzt werden. Der Antrag soll am 5. Juni im Umweltausschuss und später im Bundestags-Plenum beschlossen werden. Der Bundesrat muss ebenfalls noch zustimmen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
  • Erleichterung des vorzeitigen Baubeginns (§ 8a)
  • Umfassende Überarbeitung des Genehmigungsverfahrens (§ 10) unter anderem:
    • Elektronisches Antragsverfahren
    • Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
    • Fristenregelung für beteiligte Behörden
    • Möglichkeit von Sachverständigengutachten
    • Stichtagsregelung zur Maßgeblichen Sach- und Rechtslage für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Elektrolyseure
    • Konkrete Feststellung der Vollständigkeitserklärung
    • Verkürzung der Erörterung
  • Für das Repowering von Windenergieanlagen in geringem Umfang wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt.
Erste Einschätzung: Der Änderungsantrag setzt viele Forderungen der IHK Organisation zu Fristen, Vollständigkeit und Behördenbeteiligung im Genehmigungsverfahren um und wird nach unserer Einschätzung deutlich zur Beschleunigung aller Verfahren beitragen. Bei der sogenannten Stichtagsregelung setzte die Koalition den Beschleunigungspakt allerdings nicht um. Wie weit insbesondere die Behördenbeteiligung deshalb künftig zur Einhaltung der Fristen in allen Verfahren beitragen kann, muss erst die Genehmigungspraxis zeigen.
Den Änderungsantrag sowie den Entschließungsantrag finden Sie nebenstehend unter "Weitere Informationen" zum Herunterladen als PDF.
Quelle: DIHK (ergänzt)