ElektroG: Quartalsgebühr wird fast verdoppelt

Im Bundesgesetzblatt wurde am 11. Dezember 2023 die „Neunte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz Gebührenverordnung“ verkündet und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
In der Änderungsverordnung werden weiterhin die fälligen Gebühren geregelt, die von allen registrierten ‚Herstellern‘ im Sinne der in der Verordnung genannten Gesetze an die Stiftung EAR zu zahlen sind. Durch die Änderungen ergibt sich eine Erhöhung der verpflichteten Gebühr von 24,10 € auf 43,90 € pro Quartal. Für ganzjährig registrierte Unternehmen ist die Gebühr in Höhe von 175,60 € pro Jahr zu zahlen.
Die Änderungsverordnung mit allen neuen Gebührensätzen ist hier zu finden. Die vollständige Verordnung ist hier veröffentlicht (bis Ende 2023 noch mit den bisherigen Gebührensätzen).
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (Text angepasst)