Immissionsschutz: Rat beschließt aktualisierte Vorschriften für einen besseren Umweltschutz
Nach der Trilogeinigung am 29. November 2023 zur IED (ursprüngliche Meldung siehe unten im grünen Kasten) hat der Rat am 12. April 2024 die überarbeitete Richtlinie über Industrieemissionen (IED) und die Verordnung über die Einrichtung eines Industrieemissionsportals (IEP) angenommen.
Die IED und IEP sind zwei ergänzende Rechtsakte, die darauf abzielen, den Umwelteinfluss industrieller Aktivitäten zu regulieren und zu überwachen. Die neuen Regelungen sollen einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bieten, indem sie schädliche Emissionen aus industriellen Anlagen reduzieren, während sie Energieeffizienz, eine Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung fördern.
Kernaspekte
Zentrale Punkte sind die Verbesserung der Berichterstattung über Umweltdaten, indem das bestehende Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verzeichnis (E-PRTR) aktualisiert wird. Zudem wird der Anwendungsbereich erweitert. So sollen auch mehr großflächige intensive Tierhaltungsbetriebe, einschließlich Schweine- und Geflügelzuchtbetriebe, sowie Bergbauaktivitäten und die großflächige Herstellung von Batterien in den Anwendungsbereich fallen. Vorbehaltlich einer Überprüfung durch die Kommission könnte der Anwendungsbereich auch auf industrielle Mineralien ausgeweitet werden.
Die Bürokratie soll nicht unnötig komplizierter werden, weshalb eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bis 2035 ein elektronisches Genehmigungssystem (E-Genehmigung) einzuführen, festgelegt wurde. Bei den Sanktionen schreibt die Richtlinie vor, dass unter anderem Strafen von mindestens 3% ihres jährlichen Unionsumsatzes festgelegt werden sollen.
Nächste Schritte
Die Richtlinie über Industrieemissionen wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten bis zu 22 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union vom 12.04.2024 (11:05 Uhr).
Quelle: Rat der Europäischen Union (gekürzt und angepasst)
Vorige Meldung:
Immissionsschutz: Trilogeinigung zur Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Parlament, Rat und Kommission haben sich am 29. November 2023 auf einen Kompromiss zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) verständigt.
Das Papier mit den Änderungsbeschlüssen liegt noch nicht vor. Parlament und Rat müssen den Änderungen final noch zustimmen.
Den Pressemitteilungen zufolge setzte sich der Rat mit seinem Kompromissvorschlag durch, dass künftig die „strengsten erreichbaren Emissionsgrenzwerte“ eingehalten werden müssten. Bei den neuen Umweltqualitätsnormen wurden offenbar Ausnahmen insbesondere beim Wasserverbrauch vereinbart.
Der Anwendungsbereich wurde um den industriellen Abbau von nicht-energetischen Rohstoffen und der Batterieherstellung erweitert. Industrieminerale wurden wohl mit einer Überprüfungsklausel ausgenommen. Am meisten Streit gab es beim Thema Tierhaltung. Hier wurden die Schwellenwerte im Vergleich zum Kommissionsvorschlag angehoben und Ausnahmen sowie Übergangsbestimmungen beschlossen.
Bei den Strafen einigte man sich auf „mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes“ für die schwersten Verstöße. Auch individuelle Schadensersatzansprüche sollen umgesetzt werden. Allerdings behielten sich die Mitgliedstaaten hier „Flexibilisierungen“ vor, um dies in das nationale Recht umzusetzen.
Quelle: DIHK
Die Pressemitteilungen finden Sie hier:
Kommission:
Einigung auf straffere Regeln zu Emissionen in Industrie und Landwirtschaft (europa.eu)
Rat:
Industrial emissions: Council and Parliament agree on new rules to reduce harmful emissions from industry and improve public access to information - Consilium (europa.eu)
Parlament:
Pollution: deal with Council to reduce industrial emissions | News | European Parliament (europa.eu)
Immissionsschutz: Trilogeinigung zur Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Parlament, Rat und Kommission haben sich am 29. November 2023 auf einen Kompromiss zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) verständigt.
Das Papier mit den Änderungsbeschlüssen liegt noch nicht vor. Parlament und Rat müssen den Änderungen final noch zustimmen.
Den Pressemitteilungen zufolge setzte sich der Rat mit seinem Kompromissvorschlag durch, dass künftig die „strengsten erreichbaren Emissionsgrenzwerte“ eingehalten werden müssten. Bei den neuen Umweltqualitätsnormen wurden offenbar Ausnahmen insbesondere beim Wasserverbrauch vereinbart.
Der Anwendungsbereich wurde um den industriellen Abbau von nicht-energetischen Rohstoffen und der Batterieherstellung erweitert. Industrieminerale wurden wohl mit einer Überprüfungsklausel ausgenommen. Am meisten Streit gab es beim Thema Tierhaltung. Hier wurden die Schwellenwerte im Vergleich zum Kommissionsvorschlag angehoben und Ausnahmen sowie Übergangsbestimmungen beschlossen.
Bei den Strafen einigte man sich auf „mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes“ für die schwersten Verstöße. Auch individuelle Schadensersatzansprüche sollen umgesetzt werden. Allerdings behielten sich die Mitgliedstaaten hier „Flexibilisierungen“ vor, um dies in das nationale Recht umzusetzen.
Quelle: DIHK
Die Pressemitteilungen finden Sie hier:
Kommission:
Einigung auf straffere Regeln zu Emissionen in Industrie und Landwirtschaft (europa.eu)
Rat:
Industrial emissions: Council and Parliament agree on new rules to reduce harmful emissions from industry and improve public access to information - Consilium (europa.eu)
Parlament:
Pollution: deal with Council to reduce industrial emissions | News | European Parliament (europa.eu)