Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
In einer komplexen und im stetigen Wandel befindlichen Welt kommen wir ohne die Inanspruchnahme von herausragenden Experten nicht mehr aus. Um bei streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht oder bei der Erläuterung hochkomplizierter Sachverhalte die bestmögliche Expertise zu erhalten, hat der Gesetzgeber den IHKn die hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen übertragen. Lesen Sie in unserem Beitrag, wie Sie selbst als Sachverständiger einen Antrag auf öffentliche Bestellung stellen können, aber auch was die Öffentliche Bestellung für Sie als Auftaggeber eines Sachverständigen bedeutet.