Mediation
Um Streitigkeiten aus dem geschäftlichen Alltag kostengünstig und schnell beilegen zu können gibt es eine gemeinsame Mediations- und Schlichtungsstelle bei der IHK Karlsruhe, der IHK Rhein-Neckar und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Seit Mai wird Unternehmen der Region neben der klassischen Schlichtung auch ein Mediationsverfahren angeboten.
Mediation oder Schlichtung?
Sowohl die Mediation als auch die Schlichtung sind Verfahren, mit denen Unternehmer ohne richterliche Hilfe mittels einer neutralen Person eine Streitigkeit beilegen können.
Beim Mediationsverfahren hat der neutrale Mittler (Mediator/in) keine Entscheidungsbefugnis und muss auch kein Jurist sein. Vielmehr kann Mediator/ Mediatorin auch ein Person aus der Unternehmerschaft sein, die eine entsprechende fachliche Qualifikation besitzt. Der Mediator/ Die Mediatorin begleitet die streitenden Unternehmen und unterstützt sie bei der Beilegung der Auseinandersetzung ohne unbedingt selbst einen Einigungsvorschlag zu präsentieren. Am Ende steht eine vertragliche Absprache der Unternehmen, womit der Streit beigelegt wird.
Das Schlichtungsverfahren bei der IHK wird von einem Volljuristen oder einer Volljuristin geleitet. Der Schlichter/ Die Schlichterin hört sich die unterschiedlichen Positionen der Unternehmen an und wirkt in jedem Stadium des Verfahrens auf eine einvernehmliche Regelung des Streits hin. Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Schlichter/ die Schlichterin auch einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Das erfolgreiche Schlichtungsverfahren endet mit Abschluss einer Vereinbarung, die für beide Parteien bindend ist.
Beim Mediationsverfahren hat der neutrale Mittler (Mediator/in) keine Entscheidungsbefugnis und muss auch kein Jurist sein. Vielmehr kann Mediator/ Mediatorin auch ein Person aus der Unternehmerschaft sein, die eine entsprechende fachliche Qualifikation besitzt. Der Mediator/ Die Mediatorin begleitet die streitenden Unternehmen und unterstützt sie bei der Beilegung der Auseinandersetzung ohne unbedingt selbst einen Einigungsvorschlag zu präsentieren. Am Ende steht eine vertragliche Absprache der Unternehmen, womit der Streit beigelegt wird.
Das Schlichtungsverfahren bei der IHK wird von einem Volljuristen oder einer Volljuristin geleitet. Der Schlichter/ Die Schlichterin hört sich die unterschiedlichen Positionen der Unternehmen an und wirkt in jedem Stadium des Verfahrens auf eine einvernehmliche Regelung des Streits hin. Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Schlichter/ die Schlichterin auch einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Das erfolgreiche Schlichtungsverfahren endet mit Abschluss einer Vereinbarung, die für beide Parteien bindend ist.
Was sind die Voraussetzungen für eine Mediation?
Im Prinzip gibt es gar keine förmlichen Voraussetzungen. Da die Mediation immer auf Gegenseitigkeit beruht, kann keiner alleine eine erfolgreiche Mediation durchsetzen. Am einfachsten ist es, wenn die Unternehmer schon bei Beginn ihrer Geschäftsbeziehung regeln, dass im Falle eines Streits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eine Mediation bei der IHK durchgeführt wird. Die Regelung sollte schriftlich festgehalten werden, beispielsweise als Anhang zu einem Vertrag. Wie kann man eine Mediation einleiten? Entweder ein Unternehmer oder beide schreiben die IHK an, mit der Bitte/dem Antrag ein Mediationsverfahren durchzuführen. Am besten werden die wichtigsten Daten zu den Konfliktparteien sowie eine kurze Beschreibung des Konflikts mitgeteilt. Es muss kurz dargestellt werden, um was es geht. Außerdem empfiehlt es sich, der IHK gleich mitzuteilen, ob sie von sich aus einen neutralen Mediator/ eine neutrale Mediatorin benennen soll.
Wie läuft eine Mediation ab?
Zunächst hört sich der Mediator/die Mediatorin bei einem gemeinsamen Termin beide Seiten an. Er gibt den Unternehmern Hinweise und Anregungen für eine Lösung. An dieser Stelle ist der persönliche und wirtschaftliche Sachverstand des Mediators / der Mediatorin gefordert. Die Gespräche sind vertraulich.
Wie lange dauert die Mediation?
Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht eine vertragliche Grundlage, die die streitenden Unternehmer selbst entwickelt haben. Entsprechend groß ist deshalb auch die Akzeptanz und damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich später jeder an die Abmachung hält. Wie lange eine Mediation dauert hängt davon ab, wie schwierig der Sachverhalt ist und wie verhärtet die Fronten sind. In der Regel muss man ein bis zwei Monate einplanen.
Was sind die Vorteile der Mediation?
Die Gespräche sind vertraulich. Anders ist das vor Gericht. Dort ist die Öffentlichkeit in der Regel nicht ausgeschlossen. Erst recht gilt dies für das Urteil am Ende, das in manchen Fällen sogar in der Presse erscheint. Es gibt keine langen Berufungs- und Revisionsverfahren. Dadurch, dass die Unternehmer gemeinsam eine Lösung suchen, ist die Akzeptanz am Ende auch größer als bei einem Urteil. Berufung und Revision, die einen Rechtsstreit in die Länge ziehen, gibt es nicht. Die Unternehmen bekommen den Mediator/die Mediatorin, der zu ihnen am besten passt. Bekanntlich kann man seinen Richter nicht aussuchen. Den Mediator/die Mediatorin können die Unternehmen selbst bestimmen oder durch die IHK auswählen lassen. Es ist sogar möglich, den Mediator/die Mediatorin während des Verfahrens auszuwechseln, wenn das erforderlich ist. Schließlich ist die Mediation kostengünstig. Je nach Fallkonstellation kann ein Mediationsverfahren auch unter 1.000 Euro kosten. Diese Kosten teilen sich die Unternehmer am Ende.
Was sind klassische Beispiele?
Die Fälle, bei denen eine Mediation sinnvoll ist, sind vielfältig. Im unternehmerischen Umfeld sind es meistens Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag stehen, so beispielsweise, wenn ein Gesellschafter sich zur Ruhe setzt und eine Abfindung verlangt. Eine weitere Quelle für Auseinandersetzungen sind Lieferungen, die nicht die vereinbarte Qualität oder Quantität haben. Meistens wurden auf beiden Seiten bereits Sachverständige beauftragt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt sind. Die Mediation eignet sich auch bei Streitigkeiten in Familienunternehmen, wenn dort die Emotionen hochkochen. In allen diesen Beispielen ist die Lage oft völlig verfahren und kann mit einer nüchternen juristischen Analyse nicht zufriedenstellend gelöst werden.
Unsere Mediationsordnung finden Sie in der seitlichen Servicespalte.
Sie haben Interesse als sich als Mediator/als Mediatorin zur Verfügung zu stellen? Erkundigen Sie sich bei uns nach den Voraussetzungen. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Ansprechpartner".
Die IHK Rhein-Neckar, die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe und die IHK Karlsruhe führen bereits seit 2001 gemeinsam eine Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmännische Streitigkeiten. Die Unternehmen der Region haben dort die Möglichkeit, neben der klassischen Schlichtung auch ein einfaches und kostengünstiges Mediationsverfahren durchzuführen. Im Streitfall stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu Mediatoren oder Streitschlichtern her, wenn eine der beteiligten Parteien einer deutschen Industrie- und Handelskammer angehört und der Konflikt in Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit entstanden ist. Der Schlichter oder Mediator führt das Verfahren dann in eigener Verantwortung diskret durch.
Deutsch-Französische Mediationsstelle
Die IHK Karlsruhe hat gemeinsam mit der IHK Hochrhein-Bodensee, der IHK Südlicher Oberrhein und der CCI Alsace Eurométropole eine Kooperation zur Mediation in Frankreich vereinbart. Deutsche Unternehmen können Streitigkeiten mit französischen Unternehmen schnell und kostengünstig unter Einschaltung eines deutsch- und französischsprachigen Mediators beilegen. Über eine Mediation können langwierige und oft teure Gerichtsverfahren in Frankreich vermieden werden. Anträge können bequem bei der IHK per E-Mail/Fax gestellt werden.
Ablauf der Mediation:
- Antragstellung
- Zustimmung der Gegenseite
- Beiden Seiten wird ein Mediator angeboten
- Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung einer Mediation, die auch Regelungen zum Honorar des Mediators beinhalten
- Terminvereinbarung: Es ist auf Wunsch auch ein Termin in den Räumlichkeiten der IHK möglich
- Durchführung der Mediation
- Abschlussvereinbarung
Dauer: In der Regel zwischen zwei und vier Monaten.