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Eine Hand mit einer Weltkugel, mit grünen Blättern © pixabay
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

Die Abfrage zu Nachhaltigkeitspräferenzen (ESG-Kriterien) ist seit dem 20. April 2023 nun auch für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater verpflichtend.

Paragraphensymbol; im Hintergrund Mann in Anzug mit Stift in der Hand © sdecoret/AdobeStock
DIHK Rechtsformwechsel

Der Rechtsformwechsel der DIHK macht Anpassungen in Firmenunterlagen notwendig. Wer betroffen und was zu tun ist erfahren Sie hier.

Besprechungstisch mit Notebook und zwei Personen © pixabay/Berthold Brodersen
Erlaubnis für die Vermittlung von Edelmetallen

Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz wurde verkündet. Bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern werden nun als Vermögensanlagen eingestuft. Das führt dazu, dass die Vermittlung solcher Finanzanlageprodukte künftig der Erlaubnispflicht unterfällt. Informieren Sie sich!

Hinweis für Finanzanlagenvermittler

Die neue EU-Transparenzverordnung (TVO) wird ab dem 10.03.2021 für Finanzberater unmittelbar gelten. In der Praxis ist die Beratung ein erforderliches Kriterium für die Anwendbarkeit der TVO; die bloße Vermittlung reicht nicht aus. Ob die TVO neben Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern nach § 34d GewO auch für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO Anwendung findet, ist keineswegs eindeutig. Hier werden derzeit unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Finanzanlagenvermittler müssen sich auf Neuerungen einstellen

Die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft und bringt für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater einige Neuerungen mit sich. Unter anderem wird das durchaus umstrittene "Taping" kommen. Was das für Sie bedeutet und welche Änderungen sich sonst noch ergeben, lesen Sie in unserem Beitrag.