DIHK Rechtsformwechsel macht Anpassungen erforderlich

Im Jahr 2023 wurde mit Wirkung zum 1. Januar der DIHK e. V. in die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) umgewandelt, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer unter anderem als gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 und §§ 34d, f, h, i GewO tätig ist, ist es wichtig, dass Sie Ihre Firmenunterlagen entsprechend aktualisieren.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

  • Versicherungsvermittler
  • Finanzanlagenvermittler
  • Immobiliardarlehensvermittler
  • sowie Honorarberater

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen, wie z. B.

  • Erstinformation,
  • Impressum,
  • Signatur,
  • Visitenkarten etc.
und ändern diese zeitnah ab.

Ersetzen Sie

  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. durch
  • DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Weitere Informationen rund um das Thema Impressumspflichten erhalten Sie in unserem Merkblatt.