DIHK Rechtsformwechsel macht Anpassungen erforderlich
Im Jahr 2023 wurde mit Wirkung zum 1. Januar der DIHK e. V. in die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) umgewandelt, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Da die Deutsche Industrie- und Handelskammer unter anderem als gemeinsame Registerstelle gemäß § 11a Abs. 1 und §§ 34d, f, h, i GewO tätig ist, ist es wichtig, dass Sie Ihre Firmenunterlagen entsprechend aktualisieren.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
- Versicherungsvermittler
- Finanzanlagenvermittler
- Immobiliardarlehensvermittler
- sowie Honorarberater
Was müssen Sie jetzt tun?
Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen, wie z. B.
- Erstinformation,
- Impressum,
- Signatur,
- Visitenkarten etc.
und ändern diese zeitnah ab.
Ersetzen Sie
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. durch
- DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Weitere Informationen rund um das Thema Impressumspflichten erhalten Sie in unserem Merkblatt.