Für die Vermittlung von Edelmetallen benötigen Sie künftig eine Erlaubnis!
Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde verkündet. Somit werden bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern als Vermögensanlagen eingestuft. § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) wird um eine weitere Nummer 8 ergänzt.