22.07.2024

ViDA-Vorschlag erneut im ECOFIN gescheitert

In der Sitzung des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 21. Juni 2024 konnten die EU-Mitgliedstaaten erneut keine Einigung zum aktuellen Kompromisstext des Richtlinienvorschlages „VAT in the Digital Age“ (ViDA) erzielen.
Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen der Vorschlag unter ungarischer Ratspräsidentschaft nehmen wird.
Bereits Anfang Dezember 2022 hatte die EU-Kommission Vorschläge zur Anpassung der Mehrwertsteuervorschriften an die Bedürfnisse einer weiteren Digitalisierung vorgelegt. Der sogenannte ViDA-Richtlinienvorschlag umfasst dabei die drei großen Bereiche:  
  • Einführung einer (EU-weiten) obligatorischen E-Rechnung und eines Meldesystems für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze, 
  • Besteuerung der sogenannten „Plattformwirtschaft“ durch neue Vorschriften für Online-Plattformen, die Personenbeförderungs- oder kurzfristige Vermietungsleistungen vermitteln, und
  • die Erweiterung der einzigen MwSt-Registrierung (One-Stop-Shop, OSS). 

Kompromissvorschlag nicht konsensfähig 

Insgesamt besteht zwar grundsätzliche Einigkeit der EU-Mitgliedstaaten über die intensiv beratenen Maßnahmen. Allerdings hat Estland erneut seine Zustimmung verweigert, da es Änderungen in Bezug auf die Plattformregelung für Beherbergung/Personentransport wünscht.
Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen der Vorschlag unter der ungarischen Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2024 nehmen wird. Mit dem letzten bekannten Kompromisstext von Anfang Mai 2024 sollten unter anderen die Startzeitpunkte für die Neuregelungen verschoben werden. So war zuletzt geplant, das EU-weite Meldesystem erst zum 1. Juli 2030 (statt 1. Januar 2028) einzuführen. Die anderen Regelungen sollten insgesamt zum 1. Januar 2030 in Kraft treten.  

Zeitplan für deutsche E-Rechnungseinführung bleibt unverändert  

Die Verschiebung auf EU-Ebene ändern nichts am Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung für nationale Umsätze im B2B-Bereich in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen insoweit ihr Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen sicherstellen.  
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 7/2024)