29.05.2024

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) - am 14. Mai in Kraft getreten

Am 14. Mai ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten (vollständiger Titel: „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze“). 
Die neuen gesetzlichen Regelungen des DDG und des DSA setzen das Telemediengesetz sowie den größten Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes außer Kraft.
Die Wettbewerbszentrale informiert hier über die Neuregelung: Das Digitale Dienste Gesetz tritt heute in Kraft - (wettbewerbszentrale.de)