22.07.2024

Bundesregierung legt Wachstumsinitiative vor

Neben den Eckpunkten zum Bundeshaushalt 2025 hat sich die Bundesregierung auf eine „Wachstumsinitiative“ verständigt.
Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2024 ein Papier mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen sowie die Eckpunkte zum Bundeshaushalt 2025 vorgelegt. Damit möchte sie vor allem die strukturellen Herausforderungen des Wirtschaftsstandorts Deutschland angehen. Die „Wachstumsinitiative“ enthält insgesamt 49 einzelne Maßnahmen, die in ihrem Konkretisierungsgrad recht unterschiedlich sind.

Viele Maßnahmen können Standortqualität erhöhen

Neben konkreten, schnell umsetzbaren Maßnahmen gibt es solche, bei denen eine weitere intensive Beratung – auch innerhalb der Koalition – erforderlich ist, und solche, die eher eine Absichtserklärung darstellen und bei denen eine zeitnahe Umsetzung nicht in Sicht ist.
Insgesamt können viele der Maßnahmen bei schneller und konsequenter Umsetzung dazu beitragen, die Standortqualität zu erhöhen, Wachstumskräfte zu stärken und mehr private Investitionen anzureizen. Dazu zählen verbesserte Abschreibungsbedingungen: Die gerade erst mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten degressiven Abschreibungen werden bis 2028 verlängert und der Satz um 5 Prozent-Punkte auf 25 Prozent angehoben. Zudem wird die Grenze für die Nutzung von Sammelabschreibungen von 1.000 auf 5.000 Euro ausgeweitet. Auch die steuerliche Forschungszulage soll verbessert werden. Die Bemessungsgrundlage für die Forschungsförderung wird um weitere 2 Millionen auf 12 Millionen Euro erhöht. Die maximale Zulage würde sich dadurch pro Jahr auf 3 Millionen Euro und für kleine und mittlere Unternehmen auf 4,2 Millionen Euro erhöhen.
Auch beim Bürokratieabbau kündigt die Bundesregierung Maßnahmen an, die einen Weg zum dringend erforderlichen systematischen Bürokratieabbau eröffnen. Der Abbau bürokratischer Hemmnisse steht bei Unternehmensbefragungen der IHK-Organisation regelmäßig ganz oben auf der Agenda. Das angekündigte „Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz“ kann dabei ein wichtiges Element sein. Auch das Vorhaben, die Bürokratiebelastung durch Bundesgesetze zu senken, bewerten wir positiv. Noch verbindlicher könnte Bürokratie abgebaut werden, wenn sich künftige Bundesregierungen bereits zu Beginn der Legislaturperiode auf ein festes Abbauziel – beispielsweise ein Minus von 25 Prozent von der Gesamtbelastung durch Bürokratie – festlegen.

Weiterhin dringender Handlungsbedarf

Es besteht aber aus Sicht der Wirtschaft weiterhin dringender Handlungsbedarf, denn in vielen der angesprochenen Bereiche bleiben die Maßnahmen hinter den Erwartungen der Unternehmen zurück. Das gilt etwa für wettbewerbsfähige Energiekosten und für die steuerlichen Rahmenbedingungen. In anderen Bereichen enthält die Initiative sogar überhaupt keine Maßnahmen, wie etwa bei der Verkehrsinfrastruktur, obwohl gerade eine gute Verkehrsanbindung für viele Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor ist.
Für alle Maßnahmen gilt: Letztlich kommt es darauf an, dass sie schnell umgesetzt werden und zeitnah in der Unternehmenspraxis ankommen. Die Zeit drängt – das scheint die Bundesregierung auch so zu bewerten. Die Unternehmen sollten allerdings jetzt auch schnell etwas von den verbesserten Standortbedingungen und den angekündigten Entlastungen spüren können.
Was aus Sicht der Unternehmen getan werden muss, um eine Zeitenwende der deutschen Wirtschafts- und Standortpolitik einzuläuten, das hat die DIHK-Vollversammlung bereits im November 2023 im Papier „#GemeinsamBesseresSchaffen – jetzt!" dargelegt.
Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 7/2024)