28.01.2025

ifo skizziert Vorschläge für grundlegende Steuer- und Abgabenreform

Noch im Jahr 2024 hat das ifo Institut in seinem Forschungsbericht Elemente einer grundlegenden Reform für das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland skizziert, und damit Maßnahmen beschrieben, die angezeigt wären, um die Überwindung der wirtschaftlichen Schwäche in Deutschland zu unterstützen.
Zunächst gibt der Bericht einen Überblick über die Entwicklung der Steuern und Abgaben in Deutschland in den vergangenen Jahren – auch im Vergleich relevanter internationaler Wettbewerber. So bewegen sich die Staatsausgaben immer noch über dem Vorkrisenniveau, auch die Steuer- und Sozialabgaben sind noch leicht darüber.
In den letzten Jahren haben die direkten Steuern im Vergleich zu den indirekten an Bedeutung gewonnen und dabei ist der Finanzierungsanteil der Unternehmensteuern von 2012 bis 2023 von 10 auf über 12.5 Prozent des Gesamtsteueraufkommens gestiegen.
Nicht nur bei den Unternehmenssteuern, auch bei der Besteuerung von Individuen ist die Belastung in Deutschland im internationalen Vergleich eher hoch – im Vergleich zu 2012 ist Deutschland im Ranking abgestiegen.
Als Reformmaßnahmen bei der Einkommensteuer schlägt das ifo eine Anhebung des Grundfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages, die Abflachung des Mittelstandsbauches sowie die Abschaffung des Solidaritätszuschlages vor. Gleichzeitig soll der Einkommensteuertarif automatisch an die Inflation angepasst werden.
Im Transfersystem wird eine Reduzierung der Transferentzugsraten sowie ein Ersatz des Ehegattensplittings durch ein Realsplitting (übertragbarer Freibetrag) vorgeschlagen. Eine Steuerentlastung für Überstunden sehen die Autoren des Berichts eher kritisch und befürworten eher eine Senkung der Abgabenbelastung für Erwerbsarbeit im Rentenalter.
Zudem wird die Aufhebung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei privaten Immobilien vorgeschlagen.
Bei der Unternehmensbesteuerung stellt der Bericht eine Senkung der Unternehmenssteuerlast auf 25 Prozent sowie schnellere Abschreibungen in den Mittelpunkt, um die Investitionen der Unternehmen anzureizen. Dies sollte mit einer besseren Verrechnung von Verlusten begleitet werden.
Mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage vieler Kommunen und den systematisch bedingten Wechselwirkungen der Unternehmensbesteuerung mit den Kommunalfinanzen wird eine Neuordnung derselben vorgeschlagen: So befürwortet der Bericht eine Abschaffung der Gewerbesteuer bei einer Anhebung der Körperschaftsteuer auf 25 Prozent. Begleitend sollte das Viersäulenmodell der Stiftung Marktwirtschaft bestehend aus kommunaler Unternehmenssteuer (Säule I), Betriebslohnsteuer (Säule II), Bürgersteuer (Säule III) und Grundsteuer (Säule IV) umgesetzt werden.
Bei der Besteuerung von Immobilien schlägt der Bericht zum Beispiel einen Wegfall der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Immobilienunternehmen, eine Abschaffung der Grunderwerbsteuer und eine höhere Grundsteuer vor.
Im Gegenzug zu den beschriebenen Entlastungen bei der direkten Besteuerung empfiehlt das ifo eine moderate Anhebung des Regelsatzes in der Umsatzsteuer (zum Beispiel um einen Prozentpunkt). Zudem sollten die Tatbestände des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Notwendigkeit hin überprüft und deutlich eingeschränkt werden.
Zur Erbschaftsteuer wird vorgeschlagen, diese deutlich zu vereinfachen und einen niedrigen Tarif (zum Beispiel 10 Prozent) einzuführen, wobei „bedrohliche Liquiditätsprobleme und Bestandsgefährdung von Unternehmen“ durch großzügige (zinslose) Stundungsregelungen abgefedert werden könnten. Dabei sollten die erbschaftsteuerlichen Freibeträge ebenfalls regelmäßig automatisch an die Inflation angepasst werden. Eine Nettovermögensteuer soll nach diesen Vorschlägen nicht wieder eingeführt werden.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 1/2025)