13.11.2024

Sanktionsumgehungen durch ausländische Tochterunternehmen

Am 24. April hat das BMWK ein neues Hinweispapier zu Sanktionsumgehungen veröffentlicht. Hierin wird die Konstellation der Beschaffung von sanktionierten Gütern durch Russland bei ausländischen Tochterunternehmen beleuchtet.
Kriegsrelevante Güter gelangen vermehrt von ausländischen Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen nach Russland.
Insbesondere Unternehmen, die selbst oder über Tochterunternehmen in Drittstaaten
kriegswichtige Güter der „Common High Priority List“ herstellen, haben angemessen Sorge
dafür zu tragen, dass ihre Produkte nicht sanktionswidrig für die Fortsetzung des
widerrechtlichen Angriffskriegs durch Russland verwendet werden können.
Mit dem Hinweispapier soll das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen gestärkt werden.
Quelle: DIHK