04.06.2024
Neue Russland-Sanktionen: Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und Repressionen
Der Europäische Rat hat am 27. Mai 2024 mit EU Verordnung 2024/1485 eine neue Sanktionsregelung eingeführt, die auf jene abzielt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind.
Die neue Regelung soll es der EU ermöglichen, auch gegen diejenigen vorzugehen, die Personen und Organisationen, die in Russland Menschenrechtsverletzungen begehen, finanziell, technisch oder materiell unterstützen, oder die mit diesen Personen und Organisationen anderweitig Umgang pflegen oder in Verbindung stehen.
Darüber hinaus werden mit der neuen Sanktionsregelung Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann sowie für Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Informationssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsverkehrs bestimmt sind, eingeführt.
Die Verordnung erhalten Sie in deutscher Sprache und in englischer Sprache.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie unter:
- Menschenrechtsverletzungen/Repressionen: Neue Sanktionsregelung gegen Russland - Europäische Kommission
- Russland: EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ein und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf
Quelle: DIHK