02.09.2024

Belarus - Gegenmaßnahmen als Reaktion auf die EU-Sanktionen

Das Ministerrat der Republik Belarus hat als Gegenmaßnahmen zu den EU-Sanktionen folgende Verordnungen erlassen:
Die AHK Belarus gab hierzu Folgendes bekannt:
Mit der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 635 vom 28.08.2024 wurden die Listen der Waren erweitert, die für den Import und Verkauf in die Republik Belarus verboten sind.

Die Liste der Waren, deren Einfuhr und Verkauf in Belarus verboten sind und die aus „unfreundlichen Ländern“ stammen, wird um folgende Warenpositionen ergänzt:
  • Hochdruck-Polyethylen
  • Reifenprodukte
  • OSB-Platten
  • Sperrholz
  • Tischler- und Zimmereiprodukte
  • Papier und Pappe
  • Glasfasern, einschließlich Glaswolle
Die Liste der zur Einfuhr und zum Verkauf in Belarus verbotenen Waren aus Polen, der Tschechischen Republik, Litauen, Lettland und Estland wird um folgende Artikel ergänzt:
  • Taschen und Koffer
  • Tapeten
  • Keramikfliesen
  • Sanitärprodukte
  • Kühlschränke
  • Gefrierschränke und andere Kühl- oder Gefriergeräte
  • Waschmaschinen
  • Windeln
Diese Maßnahmen treten am 15. Oktober 2024 in Kraft.
Mit der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 583 vom 08.08.2024 wurde die Liste der Waren aus „unfreundlichen Ländern“ erweitert, die für den Import und Verkauf in die Republik Belarus verboten sind.
Die Liste wird um folgende Warenpositionen ergänzt:
  • Margarine
  • Makkaroni
  • Zement und Zementprodukte
  • Stickstoffdünger
  • Plastikgeschirr
  • Spanplatten
  • MDF-Platten
  • Kisten
  • Säcke
  • Tüten und andere Verpackungsmittel aus Papier und Karton
  • Ziegelsteine
Diese Maßnahmen sind am 31. August 2024 in Kraft getreten.