Nr. 1737

Gewerberecht


Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland durch Gesetze ausführlich geregelt. Jedes Gewerbe muss bei dem örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Bestimmte Gewerbezweige bedürfen zusätzlich einer behördlichen Genehmigung.
RAKathrin Schmidt (Syndikusrechtsanwältin)