Aus- und Weiterbildung

Hafenschifferinnen und Hafenschiffer

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/Hafenschifferin vom 20. Januar 2006.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung
Frühjahr 2024 Herbst 2024
Versand der Einladung an die
Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich)
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
keine Prüfung
Schriftliche Prüfung* (120 Minuten)
Termine werden noch bekannt gegeben
keine Prüfung
Praktische Prüfung (höchstens 180 Minuten)
2 Arbeitsaufgaben
Termine werden noch bekannt gegeben
keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an den Betrieb zur Weitergabe an Ausbilder und die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb zwei Woche nach Prüfungsende
keine Prüfung
*Hamburger Aufgaben

Abschlussprüfung 2024/2025

Abschlussprüfung Winter 2024 Sommer 2025
Versand der Anmeldeunterlagen
an die Betriebe
circa 4 Wochen vor dem Anmeldetermin
circa 4 Wochen vor dem Anmeldetermin
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft)
1. September 2024
1. Februar 2025
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss
ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung*
Nautik (120 Minuten)
Termine werden noch bekannt gegeben
Termine werden noch bekannt gegeben
Betriebstechnik (120 Minuten)
Termine werden noch bekannt gegeben
Termine werden noch bekannt gegeben
Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
Termine werden noch bekannt gegeben
Termine werden noch bekannt gegeben
Vorläufige Prüfungsergebnisse online
für die Auszubildenden
circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen
circa 4 Wochen nach den schriftlichen Prüfungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich (15 Minuten)
in der Regel am Tag der letzten praktischen Prüfung
in der Regel am Tag der letzten praktischen Prüfung
Praktische Prüfung
(höchstens 300 Minuten)
Eine Arbeitsaufgabe, die aus mehreren Teilen besteht
Termine werden noch bekannt gegeben
Termine werden noch bekannt gegeben
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung
am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende
postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen