Aus- und Weiterbildung

Eisenbahnerinnen und Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Eisenbahnerin / zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport vom 14. März 2022.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Abschlussprüfung Teil 2 2024

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb keine Prüfung circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) keine Prüfung 1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigungen
an Betrieb und Auszubildende
keine Prüfung ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
keine Prüfung werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung keine Prüfung 3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich keine Prüfung in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Abgabetermin der Aufgabenstellung -
Betrieblicher Auftrag “Rangierfahrt”

keine Prüfung

1. Oktober 2024
Abgabetermin der Dokumentation -
Betrieblicher Auftrag “Rangierfahrt”

keine Prüfung

15. Dezember 2024
Praktische Prüfung
keine Prüfung

15. Januar 2025
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
keine Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden keine Prüfung postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Abschlussprüfung Teil 1 2025

Abschlussprüfung Teil 1 Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss keine Prüfung
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 15. November 2024 keine Prüfung
Versand der Zulassungsbestätigung an die Betriebe und Auszubildenden ab Anmeldeschluss keine Prüfung
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 18. März 2025 keine Prüfung
Praktische Prüfung

März / April 2025
keine Prüfung
Vorläufige Prüfungsergebnisse online für die Auszubildenden und Versand an die Betriebe circa 4 Wochen nach der Prüfung keine Prüfung

Abschlussprüfung Teil 2 2025

Abschlussprüfung Sommer 2025 Winter 2025
Versand der Anmeldeunterlagen an den Betrieb circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2025 1. September 2025
Versand der Zulassungsbestätigungen
an Betrieb und Auszubildende
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladungen
an die Auszubildenden
werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 13. Mai 2025 2. Dezember 2025
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Abgabetermin der Aufgabenstellung -
Betrieblicher Auftrag “Rangierfahrt”
1. März 2025
Termin folgt
Abgabetermin der Dokumentation -
Betrieblicher Auftrag “Rangierfahrt”

1. Juni 2025

Termin folgt
Praktische Prüfung
Juni / Juli 2025

Termin folgt
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung
(bestanden/ nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben
am Tag der praktischen Prüfung am Tag der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende postalisch, in der Regel innerhalb einer Woche nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen