Aus- und Weiterbildung

Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

Eine gegebenenfalls erforderliche Wiederholungsprüfung ist zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich.
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin vom 19. April 2001.
Kosten: Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Gebührenordnung unserer Handelskammer.
Bitte beachten Sie unsere weiterführenden Informationen.

Zwischenprüfung 2025

Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 Herbst 2025
Versand der Einladung an die Auszubildenden (keine Anmeldung erforderlich) werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt keine Prüfung
Schriftliche Prüfung 18. März 2025 keine Prüfung
Praktische Prüfung Termin folgt keine Prüfung
Versand der Ergebnisse an die Betriebe zur Weitergabe an die Auszubildenden postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende keine Prüfung

Abschlussprüfung 2024

Abschlussprüfung Sommer 2024 Winter 2024
Versand der Anmeldeunterlagen an die Betriebe circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss circa 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss
Anmeldeschluss (Einreichen des Zulassungsantrags mit Berichtsheft) 1. Februar 2024 1. September 2024
Versand der Zulassungsbestätigung
an die Betriebe und Auszubildenden
ab Anmeldeschluss ab Anmeldeschluss
Versand der Prüfungseinladung an die Auszubildenden werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt werden in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung verschickt
Schriftliche Prüfung 14. Mai 2024 3. Dezember 2024
Mündliche Ergänzungsprüfung
nur sofern erforderlich und auf Antrag möglich in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin in der Regel ein zusätzlicher Prüfungstermin
Praktische Prüfung KW 27/2024 KW 50/2024
Prüfungsergebnisse
Erhalt der vorläufigen Bescheinigung (bestanden / nicht bestanden) zur Vorlage bei den Betrieben circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung circa 1 Woche nach der praktischen Prüfung
Übersendung der endgültigen Ergebnismitteilung an die Betriebe und Auszubildenden / des Zeugnisses an die Auszubildenden postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende postalisch, circa 4 Wochen nach Prüfungsende

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und für Abschlussprüfungen